Euro-Rettungsfonds und Griechenland-Hilfen sind grundsätzlich rechtens, Urteil des Bundesverfassungsgericht

Aktien Fonds Anlegerschutz
08.09.2011840 Mal gelesen
Die Griechenland-Hilfen und den Euro-Rettungsfonds (EFSF) hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich für rechtens erklärt.

Die  Verfassungsbeschwerden gegen Griechenland-Hilfen und den Euro-Rettungsschirm blieben damit erfolglos.

In dem am 07.09.2011 verkündeten Urteil wies das Bundesverfassungericht drei Verfassungbeschwerden zurück, die gegen deutsche und europäische Rechtsakte und gegen weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Griechenland-Hilfe und Euro-Rettungsschirm gerichtet waren.

Nach der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts verletzen das zur Griechenland-Hilfe ermächtigende Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz sowie das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz (das ist das Gesetz, das den Euro-Rettungsschirm zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus betrifft) nicht das Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 GG. Mit der Verabschiedung der beiden Gesetze hätte der Deutsche Bundestag weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise beeinträchtigt.

Allerdings, so das Bundesverfassungsgericht weiter, müsse § 1 Abs. 4 des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes verfassungskonform ausgelegt werden - nur dann sei die Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar.

Im Rahmen der verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift sei die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen im Sinne des Gesetzes verpflichtet, vorher die Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen.

In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 55/2011 vom 07.04.2011 heißt es: "Im Übrigen bestimmt der Senat die verfassungsrechtlichen Grenzen für Gewährleistungsermächtigungen zugunsten anderer Staaten im Europäischen Währungsverbund."

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Urteil finden Sie hier.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht finden Sie hier im Volltext.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
- Wirtschaftsmediatorin (IHK) -
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 - 390 398 80
www.kanzlei-wienen.de