DG Fonds: Urteile ebnen Weg für Schadenersatz für Anleger - Verjährung droht zum Jahresende 2011

DG Fonds: Urteile ebnen Weg für Schadenersatz für Anleger - Verjährung droht zum Jahresende 2011
26.08.2011754 Mal gelesen
Die DG Fonds Nr. 17, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 39 und 41 sind pleite. Zur Abwendung der Insolvenz haben die DG Fonds zusammen mit der DZ Bank Sanierungskonzepte entwickelt, die zurzeit umgesetzt werden. Für die Anleger, die zumeist auf Rat ihrer Volks- und Raiffeisenbanken in die DG- Immobilienfonds investiert haben, bedeutet dies einen umfangreichen Verzicht auf Ausschüttungen. Ihre Fondsbeteiligung können sie abschreiben.

Die DG Fonds Nr. 17, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 39 und 41 sind pleite. Zur Abwendung der Insolvenz haben die DG Fonds zusammen mit der DZ Bank Sanierungskonzepte entwickelt, die zurzeit umgesetzt werden. Für die Anleger, die zumeist auf Rat ihrer Volks- und Raiffeisenbanken in die DG- Immobilienfonds investiert haben, bedeutet dies einen umfangreichen Verzicht auf Ausschüttungen. Ihre Fondsbeteiligung können sie abschreiben.

Gleichzeitig sind die Chancen von DG Fonds Anlegern, ihr in die Fonds investiertes Geld im Wege des Schadenersatzes zurückzubekommen, in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Ausschlaggebend hierfür sind zahlreiche Urteile, in denen noch offene Rechtsfragen zu Gunsten der Anleger geklärt wurden.

Volks- und Raiffeisenbanken hätten über Provisionen aufklären müssen

Die DG-Immobilienfonds wurden über Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben, die satte Provisionen (bis zu 8 %) dafür erhalten haben, dass sie die hochriskanten Fonds-Beteiligungen ihren Kunden schmackhaft gemacht haben. Hinter dem Rücken der insoweit völlig arglosen Kunden, die sich zumeist gar nicht vorstellen konnten, dass ihre Volks- oder Raiffeisenbank solche schmiergeldähnlichen Zahlungen erhält.

Diese Unredlichkeit der Volks- und Raiffeisenbanken ist heute der zentrale Ansatzpunkt dafür, um Schadenersatzansprüche von Anlegern, die sich an de DG Immobilien Anlagen beteiligt haben, erfolgreich durchsetzen zu können. Der Bundesgerichtshof und zahlreiche Oberlandesgerichte haben hierfür jetzt den Weg frei gemacht und die Voraussetzungen dafür abgesteckt, wann Anleger Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit DG Immobilien Fonds erfolgreich durchsetzen können.

  • Der Anleger wurde im Beratungsgespräch von seinem Volks- oder Raiffeisenbank-Berater nicht darüber informiert, dass und in welcher Höhe die Bank Provisionen erhält, wenn der Anleger der Empfehlung zur Zeichnung eines Anteils an einem DG-Fonds folgt.
  • Der Fondsprospekt weist zwar aus, was für die Einwerbung von Anlegern - zumeist als "Kosten der Eigenkapitalbeschaffung" bezeichnet - gezahlt wird, benennt aber nicht die konkrete Volks- oder Raiffeisenbank, die den Anleger beraten hat, als Empfänger der Zahlung. Dies ist bei keinem der DG-Fonds-Prospekte der Fall.

Wenn diese beiden Voraussetzungen auf Sie zutreffen, bestehen gute Chancen, dass Sie gegen Ihre Volks- oder Raiffeisenbank Schadenersatz durchsetzen können.

DG-Fonds 34 und DG-Fonds 35 - Schadenersatz wegen Prospektfehler

In zahlreichen Urteilen wurden die DG Anlage Gesellschaft mbH sowie die DZ Bank AG (als Rechtsnachfolgerin der DG Bank AG) von Anlegern der DG-Fonds Nr. 34 und 35 erfolgreich auf Schadenersatz in Anspruch genommen. So hat das OLG Frankfurt in mehreren Fällen festgestellt, dass der jeweilige Prospekt fehlerhaft ist, da er den Anleger nicht in hinreichendem Maße über die für seine Anlageentscheidung wesentlichen Aspekte informiert.

  • So bemängelt das OLG Frankfurt bezüglich des Prospekts zum DG Fonds 35, dass die Angaben zu der Mietgarantiebürgschaft unzutreffend sind, da sich aus dem Prospekt, mithin der für den Anleger maßgeblichen Informationsquelle, nicht ergibt, dass die Bürgschaft nicht nur Ansprüche aufgrund der Mietgarantie absichert, sondern auch andere Forderungen betrifft. Auf diese Schmälerung des Umfangs der Bürgschaft wurden die Anleger in dem Prospekt nicht hingewiesen, was aber erforderlich gewesen wäre.
  • Hinsichtlich des DG Fonds 34 bejaht das OLG Frankfurt einen Prospektmangel im Bereich Vergütungen für mit den Fondsinitiatoren - der DG-Bank-Gruppe - verbundene Unternehmen. So sei an die DG Anlage Gesellschaft mbH ein Betrag in Höhe von 4,58 Millionen DM für "Finanzierungsvermittlung und -beratung" geleistet worden, ohne dass sich aus dem Prospekt ergebe, wer der Vertragspartner und Zahlungsempfänger gewesen sei.
  • Ebenfalls unzureichend ist in den Augen des OLG Frankfurt die Darstellung der "weichen Kosten". Für den Anleger ist es von besonderer Bedeutung, dass er unmittelbar und in verständlicher Form einem Prospekt entnehmen kann, in welchem Umfang seine Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwandt wird, Die Prospektdarstellung über die Kostenaufteilung beanstandet das Gericht als willkürlich und intransparent. Dem Anleger wird aus dem Investitionsplan nicht klar, um welche Vermittlungs- und Garantiekosten es denn im Einzelnen geht. Es wird ihm damit in weiten Bereichen nicht klar, wofür das Geld verwendet wird. Es ist dem Grund und der Höhe nach unklar, welche Vermittlungsleistungen denn in diesem Zusammenhang anfallen, da Kosten der Finanzierungsvermittlung gesondert unter "Finanzierungskosten" aufgeführt sind und Kosten von Garantieleistungen unter "Gesellschaftskosten".

DZ Bank einigt sich mit Anlegern vor dem Bundesgerichtshof - Angst vor Präzedenzfällen

Dass die DG Anlage Gesellschaft und die DZ Bank AG sich vor dem Bundesgerichtshof mit den vor dem OLG Frankfurt erfolgreichen Anlegern geeinigt hat, ist ein starkes Indiz dafür, dass diese Urteile und ihre Argumentation auch vor dem Bundesgerichtshof Bestand gehabt hätten.

Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von DG-Fonds-Anlegern stehen die Zeichen daher sehr günstig.

Verjährung von Ansprüchen droht zum Ende 2011

Für Anleger, die sich bis Ende 2001 an DG-Fonds beteiligt haben, droht dennoch die endgültige Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2011. Nur wer bis dahin aktiv wird, nutzt seine Chance, seien Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Danach ist DG Fonds Anlegern dieser Weg, um ihr Geld zurückzuerhalten, verschlossen.

Wollen Sie wissen, welche Chancen Sie haben, Ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Ich stehe Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung zur Verfügung - rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.



Mathias Nittel

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


www.nittel.co