Entsprechend sind Sie gehalten, Ansprüche gegen den Anlagevermittler durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Eine Vielzahl der Anleger des benannten Fonds haben ihre Anlage über eine Tochter einer deutschen Großbank vermittelt bekommen, die als solventer Gegner für den Fall der Bejahung von Schadensersatzansprüchen haftet.
Gegebenenfalls kann, soweit die Zeit bis zum Jahresende nicht ausreicht, der Anspruch auf Schadensersatz durch geeignete gerichtliche Mittel kostengünstig auch über den 31.12.2011 hinaus gerettet werden.
Gegebenenfalls besteht zudem die Möglichkeit, die auf den Abschluss der Anlage gerichteten Willenserklärung wirksam nach dem Haustürwiderrufsgesetz zu widerrufen. Es bestehen durchaus Anhaltspunkte, dass die in den damals verwendeten Formularen dargestellten Widerrufsbelehrungen nicht dem Bestimmtheitsgebot entsprechen und zudem nicht hinreichend hervorgerufen wurden.