Anleger der Hanseatica Europa Immobilien Fonds von Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Fehler bei Anlageberatung zum 31.12.2011 betroffen

Anleger der Hanseatica Europa Immobilien Fonds von Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Fehler bei Anlageberatung zum 31.12.2011 betroffen
18.08.2011672 Mal gelesen
Anleger der diversen Hanseatica Europa Immobilien Fonds sind, wie viele andere Anleger von Immobilien-, Schiffs-, Film-, Solar-, Windkraft-, Energie- und Sparplanfonds die vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, von der Verjährung möglicher Ansprüche wegen Verschuldens bei der Beratung zum Abschluss der Anlage, zum Jahresende betroffen.

Entsprechend sind Sie gehalten, Ansprüche gegen den Anlagevermittler durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Eine Vielzahl der Anleger des benannten Fonds haben ihre Anlage über eine Tochter einer deutschen Großbank vermittelt bekommen, die als solventer Gegner für den Fall der Bejahung von Schadensersatzansprüchen haftet.

Gegebenenfalls kann, soweit die Zeit bis zum Jahresende nicht ausreicht, der Anspruch auf Schadensersatz durch geeignete gerichtliche Mittel kostengünstig auch über den 31.12.2011 hinaus gerettet werden.

Gegebenenfalls besteht zudem die Möglichkeit, die auf den Abschluss der Anlage gerichteten Willenserklärung wirksam nach dem Haustürwiderrufsgesetz zu widerrufen. Es bestehen durchaus Anhaltspunkte, dass die in den damals verwendeten Formularen dargestellten Widerrufsbelehrungen nicht dem Bestimmtheitsgebot entsprechen und zudem nicht hinreichend hervorgerufen wurden.