Fundus Fonds 28 (Frankfurter Allee Plaza) – Schadensersatzansprüche verjähren Ende 2011

Aktien Fonds Anlegerschutz
12.06.20111149 Mal gelesen
Anleger des Fundus Fonds 28 sollten dringend handeln, Ansprüche verjähren endgültig Ende 2011. Sofortiges Handeln ist erfoderlich.

Die in den 1990er Jahren aufgelegten Fundus-Fonds hörten sich allesamt sehr vielversprechend an: so auch der Fundus Fonds 28 "Frankfurter Allee Plaza", welcher von den meisten Anlegern erworben wurde, um mit seinen Gewinnen die Altersvorsorge zu bilden. Allerdings entwickelte sich die Anlage des Fundus Fonds 28 nicht wie von den Anlegern gewollt und von den Initiatoren vorausgesagt: viele Anleger sind durch den Fundus Fonds 28 geschädigt, bei unzähligen führt dies fast zum totalen Verlust des eingesetzten Kapitals. Ausschüttungen hatte der Fundus Fonds 28 auch schon länger nicht mehr ausgeführt, der Fundus Fonds 28 konnte sich also nicht für die Verwendung zur Altersvorsorge behaupten.

Geschädigte Anleger des Fundus Fonds 28 sollten deshalb umgehend ihre Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, da sie somit ihre Verluste minimieren können. Hier ist vor allem schnelles Handeln geboten, da ihre Ansprüche gegen Banken und Berater Ende 2011 endgültig verjähren! Schadensersatzansprüche der Anleger kommen dann in Betracht, wenn sie bei Erwerb der Anlage nur unzureichend über die Risiken des Fundus Fonds 28 aufgeklärt wurden. Vor allem konnte die Anlage an dem Fundus Fonds 28 nicht als zur Altersvorsorge geeignet verkauft werden, da die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds immer eine unternehmerische ist und erhebliche Risiken, wie auch Totalverlustrisiken, mit sich bringt.

In einigen Urteilen wurden Anlegern der Fundus Fonds 28 schon der komplette Schadensersatz gegen ihre beratenden Banken zugesprochen, es ist deshalb äußerst ratsam ebenfalls Ansprüche zu erheben, da gute Gewinnaussichten bestehen. Die Gerichte setzen hier vor allem schulmäßig die BGH-Rechtsprechung zu Kick-Backs um: den meisten Anlegern der Fundus Fonds 28 wurden bei Eingehung der Anlage die Rückvergütungen und Provisionen (Kick-Backs) der Banken verschwiegen, sodass sich hieraus ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung herleiten lässt.

Anleger des Fundus Fonds 28 haben also bis Ende 2011 eine letzte Chance den Totalverlust ihres Geldes abzuwenden und die Chancen stehen gut, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten. Anleger sollten also noch vor dem Ende des Jahres 2011 den Schritt zur Schadensersatzklage wagen, werden Ansprüche erst danach geltend gemacht, können diese aufgrund der Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden.

Sollten Sie durch den Fundus Fonds 28 geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/fundus-fonds