DB ImmoFlex Deutsche Bank Fonds geschlossen – Anwälte informieren über Klage und Schadensersatz!

Aktien Fonds Anlegerschutz
23.05.20111076 Mal gelesen
Der DB ImmoFlex Immobilienfonds der DWS (Deutsche Bank) wurde geschlossen. Rechtsanwälte geben wichtige Hinweise für Anleger. Schließung länger als 2 Jahre möglich!

Ein weiterer offener Immobilienfonds musste nun die Rücknahme der Anteilscheine aussetzen: zu dem Kreis der sich in der Schließungsphase befindlichen offenen Immobilienfonds gesellt sich nun der Dachfonds db ImmoFlex der DWS Investment GmbH hinzu. Erst kürzlich ließ das Management des db ImmoFlex diese Nachricht bekanntgeben. Grund für diese Maßnahme war, dass die derzeitige Liquiditätsquote des db ImmoFlex von gerade einmal 7 % nicht ausreiche, um alle Rückgabewünsche bedienen zu können. Da der db ImmoFlex seine Vermögensgegenstände auch nicht mit erheblichen Abschlägen kurzfristig verkaufen möchte, blieb ihm nur noch die Möglichkeit der Schließung.

Anleger kommen also derzeit, wie bei so vielen anderen offenen Immobilienfonds auch, nicht an ihr Geld aus dem db ImmoFlex heran: für die Zeit der Schließung sind sie also an diesen gebunden. Die maximale gesetzliche Frist für eine Rücknahmeaussetzung beträgt 2 Jahre bei normalen offenen Immobilienfonds, demnach müsste der db ImmoFlex spätestens im Mai 2013 wieder eröffnen. Das ist aber falsch gedacht: der DB immoflex als Dachfonds kann jedoch sogar länger als 2 Jahre schließen und das unbefristet! Eine Aussetzung für so lange Zeit wünscht sich wohl niemand, doch kann bisher keine Prognose darüber gegeben werden, bis wann der db ImmoFlex seine Liquiditätsquote aufgebessert haben könnte Die Geschäftsführung des db ImmoFlex ließ hierzu nur verlauten, dass die Rücknahmeaussetzung bis "auf Weiteres" erfolge.

Allzu überraschend kommt die Schließung des db ImmoFlex jedoch nicht. Der db ImmoFlex litt in den letzten Monaten unter einem erheblichen Mittelabfluss: zu Höchstzeiten betrug das Fondsvermögen rund 800 Mio. Euro, derzeit ist es nur bei ca. 259 Mio. Euro. Weiterhin investierte der db ImmoFlex 91,9 % seines Vermögens in Immobilienfonds, die ihrerseits gerade die Anteilrücknahme ausgesetzt haben. Hierunter befinden sich unter anderem die Branchen-Schwergewichte CS Euroreal und SEB Immoinvest, welche erst kürzlich eine Verlängerung der Rücknahmeaussetzung beschlossen haben. Weiterhin befindet sich auch der Axa Immoselect in dem Portfolio des db ImmoFlex, welcher in der Einjahres-Performance per Ende März auf -4,75 % kommt und sich somit im Vergleich zu anderen derzeit geschlossenen Immobilienfonds am schlechtesten entwickelt.

Anleger des db ImmoFlex haben nun also erhebliche Verluste zu befürchten. Zudem, sollten sie schnell ihr Geld aus dem db ImmoFlex benötigen, können sie die Anteile nur über die Börse verkaufen, wobei aber mit massiven Abschlägen zu rechnen ist. Aus diesem Grunde sollten sich Anleger des db ImmoFlex schnellstmöglich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, um ihre Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater von diesem überprüfen zu lassen.

Haben die Anlageberater ihre Aufklärungspflichten verletzt, also die Anleger bei ihrer Anlageentscheidung nicht ordnungsgemäß über die Risiken des db ImmoFlex aufgeklärt, so begründet dies eine Schadensersatzpflicht. Hierzu zählt es, wenn Anleger über die Möglichkeit der Schließung des db ImmoFlex nicht informiert wurden und daher glaubten, immer ihr Kapital aus dem Fonds abziehen zu können. Auch das Verschweigen von Kick-Backs - Provisionen der Emittenten an die Anlagevermittler für den Verkauf ihrer Fonds - führt nach der Rechtsprechung des BGH zu einem Schadensersatzanspruch. Wie immer ist aber schnelles Handeln gefragt, da die Ansprüche der Anleger des db ImmoFlex gegen ihre Anlagevermittler jederzeit verjähren können.

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http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/db-immoflex-der-dws-investment-gmbh-geschlossen-anwaelte-informieren-schadensersatz-moeglich