db ImmoFlex – Dachfonds der DWS geschlossen, Anwälte informieren über Schadensersatz, Achtung Verjährung

Aktien Fonds Anlegerschutz
19.05.2011840 Mal gelesen
Der Immobilienfonds db ImmoFlex der DWS (Deutsche Bank) nimmt keine Anteile zurück. Anleger sollten nun umgehend handeln und Ansprüche prüfen lassen. Verjährung droht.

Zum ersten Mal muss auch die DWS Investment GmbH einen ihrer offenen Immobilienfonds einfrieren, dies teilte sie diesen Montag überraschenderweise mit. Getroffen hat es den Dachfonds db ImmoFlex, sodass die Anleger derzeit ihre Anteile nicht zurücktauschen können, sowie auch keine neuen Anteile mehr erwerben können. Wie lange diese Schließungsphase andauern wird, kann bisher noch nicht vorausgesagt werden. Das Management des db ImmoFlex ließ hierzu nur verlauten, dass die Aussetzung der Rücknahme bis "auf Weiteres" erfolge.

Grund für die Schließung des db ImmoFlex war die knappe Liquiditätsquote von ca. 7 %, welche nach Ansicht der Geschäftsführung des db ImmoFlex nicht ausreichte, um alle Rückgabewünsche der Anleger bedienen zu können. Da man aber Vermögenswerte auch nicht unter Wert verkaufen wollte - so, wenn kurzfristig aber viel Liquidität für die Rückgabewünsche der Anleger zur Verfügung gestellt werden muss - sei dies die einzige Möglichkeit gewesen. Der db ImmoFlex litt schon längere Zeit unter einem erheblichen Mittelabfluss, da das Fondsvolumen derzeit gerade noch 259 Mio. Euro beträgt, einstmals aber sogar 800 Mio. Euro erreichte.

Verwundert über die Schließung des db ImmoFlex darf man aber eigentlich nicht sein: der db ImmoFlex ist ein Dachfonds, welcher sein Vermögen in verschiedene offene Immobilienfonds investiert.  Ca. 93,6 % des Fondsvermögens sind derzeit in 14 offenen Immobilienfonds angelegt. Wenn man nun bedenkt, dass 91,9 % dieser Vermögensmassen in Immobilienfonds investiert sind, welche ihre Anteilrücknahme ausgesetzt haben, erscheint die Schließung des db ImmoFlex nur als logische Konsequenz hiervon.

Mithin ist der db ImmoFlex unter anderem an den zwei Schwergewichten der Branche CS Euroreal und SEB Immoinvest investiert, welche erst kürzlich die Verlängerung ihrer Rücknahmeaussetzung bekannt gaben. Ein großer Anteil von 16,5 % fällt auch auf den AXA Immoselect, welcher derzeit ebenfalls geschlossen ist und einen im Vergleich zu anderen eingefrorenen Immobilienfonds hohen Werteverlust der Anteile zu verzeichnen hat. Weiterhin hält der db ImmoFlex 11,7 % der Anteile an dem sich derzeit in der Abwicklung befindenden Morgan Stanley P2 Value. All dies lässt erkennen, dass sich der db ImmoFlex in dem schwierigen Marktumfeld, wo sich derzeit ca. 20 Mrd. Euro an Anlegergeldern in eingefrorenen Immobilienfonds befinden, wie seine Vorgänger ebenso nicht halten konnte und dem Mittelabfluss mit einer Schließung entgegenwirken mussten.

Anleger des db ImmoFlex sollten deshalb erwägen sich von ihrer Anlage loszusagen, bevor ein relevanter Schaden entstehen kann. Dies kann im Wege des Schadensersatzes gegen die Anlageberater geschehen, wenn diese den Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken des db ImmoFlex aufgeklärt haben. Vor allem, wenn Anleger nicht über die Möglichkeit der Schließung des db ImmoFlex informiert wurden, sondern dachten, sie könnten jederzeit an ihr Geld aus der Anlage herankommen, so stellt dies eine Beratungspflichtverletzung dar. Ebenso wenn dem Anleger des db ImmoFlex Kick-Backs - dies sind Innenprovisionen zwischen Emittent und Anlageberater - verschwiegen wurden, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Anleger des db ImmoFlex sollten sich deshalb von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt über diese Möglichkeit beraten lassen. Dieser prüft gleichzeitig, ob und wann eine Verjährung der Ansprüche eintritt, da die Ansprüche nach Beginn der Verjährung nicht mehr gegenüber den Anlageberatern geltend gemacht werden können. Schnelles Handeln der Anleger des db ImmoFlex ist demnach gefragt!

Weitere Informationen sowie unverbindliche telefonische Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/db-immoflex-der-dws-investment-gmbh-geschlossen-anwaelte-informieren-schadensersatz-moeglich