KanAm grundinvest Immobilienfonds bleibt weiterhin geschlossen – Anleger sollten ihre Ansprüche prüfen lassen!

Aktien Fonds Anlegerschutz
03.05.20111431 Mal gelesen
Schadensersatz für Anleger des KanAm grundinvest. Anleger können ohne Verlust und Schaden aus dem offenen Immobilienfonds rauskommen.

Die Krise offener Immobilienfonds ist noch längst nicht ausgestanden: nachdem der KanAm grundinvest zum 6. Mai 2010 für zunächst 3 Monate geschlossen wurde und eine erste Verlängerung um weitere 9 Monate bis zum 6. Mai 2011 erfolgte, ließ die Geschäftsführung des KanAm grundinvest nun die Mitteilung verlauten, dass der offene Immobilienfonds KanAm grundinvest auch weiterhin für seine Anleger geschlossen bleibt. Die Verlängerung der Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine des KanAm grundinvest soll weitere 12 Monate betragen, sodass die maximale Schließungsfrist von 2 Jahren voll ausgeschöpft werden wird.

Bereits im Oktober 2008 mussten die Anleger die Schließung des KanAm grundinvest erdulden. Am 7. Juli 2009 wurde der KanAm grundinvest allerdings schon wieder geöffnet, um jedoch am 6. Mai erneut zu schließen. Anleger des KanAm grundinvest müssen also in letzter Zeit einiges ertragen: durch die dauernde Aussetzung der Rücknahme ihrer Anteilscheine kommen sie nicht an ihr Geld aus dem KanAm grundinvest Fonds heran, da während dieser Phase die Anteile nicht zurückgenommen werden. Das Kapital der Anleger ist demnach während der Schließungsphase gebunden.

Als Gründe für die neuerliche Verlängerung der Schließung des KanAm grundinvest um 12 Monate nannte die Fondsgesellschaft KanAm Grund, dass die Diskussion um die Neuregelung der Gesetzesvorgaben das Neugeschäft stark belaste, da die Anleger stark verunsichert seien. Weiterhin hätten sich die Immobilienmärkte noch nicht genug erholt, um Verkäufe zu angemessenen Preisen durchführen zu können, welche für eine Wiedereröffnung erforderlich wären. Die Gesellschaft verfolge weiterhin das Ziel, den KanAm grundinvest nach der Schließung wieder zu eröffnen, weshalb sie nun Zeit gewinnen möchte, die Immobilien zu markgerechten Preisen zu verkaufen.

Viele Anleger sind nun aber verunsichert: eine Verlängerung der Schließung um weitere 12 Monate mit dem zusätzlichen Risiko, dass der KanAm grundinvest vielleicht nach dem Auslaufen der Maximalfrist nicht wiedereröffnen, sondern sich auflösen wird? Anleger sollten dieses Risiko nicht hinnehmen, denn unwahrscheinlich ist ein solches Szenario nicht, wenn man bedenkt, dass in der Vergangenheit bereits 3 offene Immobilienfonds liquidiert werden mussten und einer davon auch aus dem Hause KanAm stammt, nämlich der KanAm US-grundinvest.

Deswegen sollten Anleger des KanAm grundinvest ihre Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, um somit den vorzeitigen Ausstieg aus ihrer Anlage zu erreichen, durch welchen sie sich schadlos halten können. Ein solcher Anspruch entsteht vor allem dann, wenn die Anleger des KanAm grundinvest von ihren Anlagevermittlern falsch beraten wurden. Eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung liegt insbesondere dann vor, wenn die Anleger nicht genügend über die Risiken eines offenen Immobilienfonds wie dem KanAm grundinvest aufgeklärt wurden, zudem, wenn ihnen die Möglichkeit der Schließung des Fonds nicht bekannt war und sie glaubten, immer ihre Anteile an dem KanAm grundinvest zurücktauschen zu können. Es bestehen gute Aussichten auf Erfolg einer Klage, eine eventuelle Verjährung der Ansprüche ist jedoch zu beachten!

Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/kanam-us-grundinvest-abwicklung-handlungsmoeglichkeiten-fuer-anleger-klage-schadensersatz