Aktienfonds der Union Investment, Allianz Global Investors, DWS Investment, DEKA Investmentfonds: Verlust Klage auf Schadensersatz nach Urteil möglich

Aktien Fonds Anlegerschutz
12.04.2011817 Mal gelesen
OLG Stuttgart urteilt zugunsten von Anleger eines DEKA Aktienfonds aus dem Jahre 2000 nach Verlust. Schadensersatz bzgl. des Börsencrash 2001 auch heute noch möglich!

Aktienfonds, z.B. der Emissionshäuser Union Investment, Allianz Global Investors, DWS Investment, DEKA Investmentfonds, stehen ständigen Schwankungen gegenüber: mal sind Aktienfonds beliebter, mal werden sie von ihren Anlegern schnell wieder abgestoßen. In den Jahren 1999 und 2000 hatten die Deutschen insgesamt ca. 30 Milliarden Euro in Aktien investiert, wobei nur ein Jahr später im Zuge des Börsen-Crashs 2001 netto Unternehmensanteile in fast derselben Höhe wieder verkauft wurden. Die Börsenflaute in Deutschland hat 2000 und 2001 rund 160 Milliarden Euro privates Geldvermögen vernichtet. 2001 ist der Absatz für Aktienfonds auf nur 13 % der Vorjahressumme zurückgegangen.

Seither misstrauen deutsche Anleger den Geldmarktinstrumenten Aktie/Aktienfonds und legen ihr Vermögen lieber in konventionelle Anlageprodukte wie Renditefonds an. Vielerorts wird behauptet, dass Aktienfonds immer noch unter den hohen Verlusten zu Zeiten des Börsen-Crash leiden, so haben z.B. Aktienfonds über die vergangen zehn Jahre eine deutlich geringere Performance erzielt als andere Fondsgattungen. Heute kämpfen viele Emittenten von Aktienfonds wie Union Investment, Allianz Global Investors, DWS Investment, DEKA Investmentfonds um ihre Anleger, denn nach wie vor ist die Aktie unter den Anlegern nicht sonderlich gefragt. Denn obwohl es an den Börsen wieder aufwärts geht, sinkt die Zahl der Aktionäre weiterhin kräftig: im zweiten Halbjahr 2010 verkauften fast eine halbe Million Menschen ihre Aktien oder Aktienfonds wie das Deutsche Aktieninstitut mitteilte. Dies bedeutet also einen Verlust der Anleger auf rund 8,2 Millionen, im Vergleich zum ersten Halbjahr 2010 als die Zahl noch bei 8,6 Mio. gelegen ist und zu Zeiten des Börsenbooms 2001 als die Zahl der Aktionäre und Aktienfonds-Besitzer auf fast 13 Millionen geschnellt ist.

Die Verunsicherung der Aktionäre und Aktienfonds-Anleger ist nicht unbegründet wie man sieht. Hinzu kommt, dass jedes Jahr Hunderte von Investmentfonds z.B. der Union Investment, Allianz Global Investors, DWS Investment, DEKA Investmentfonds vom Markt genommen werden, weil sie entweder aufgelöst werden oder mit anderen Investmentfonds fusionieren. Das BVI berichtet, dass im Jahr 2009 mehr Fonds aufgelöst als neu aufgelegt wurden und mithin fast 600 Fonds verschiedenster Anbieter (z.B. Union Investment, Allianz Global Investors, DWS Investment, DEKA Investmentfonds) geschlossen wurden. 

Anleger die ihr Geld in Aktienfonds z.B. der Union Investment, Allianz Global Investors, DWS Investment, DEKA Investmentfonds angelegt haben und von diesen enttäuscht wurden, sollten nicht länger warten, sondern handeln und ihre Schadensersatzansprüche von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht gute Chancen für Anleger ohne Schaden von ihren Aktienfonds z.B. der Union Investment, Allianz Global Investors, DWS Investment, DEKA Investmentfonds loszukommen: "Erst kürzlich hat das OLG Stuttgart einer Anlegerin des Aktienfonds Deka-Technologie CF vollen Schadensersatz zugesprochen" (Urteil vom 16. März 2011, Aktenzeichen: 9 U 129/10). Das OLG Stuttgart entschied hierbei, dass die Sparkasse die Kundin des Aktienfonds Deka-Technologie CF der DEKA Investmentfonds über die Rückvergütungen, sogenannte Kick-Backs, die zwischen ihr und der Bank geflossen sind, hätte aufklären müssen. Da sie dies pflichtwidrig unterlassen hatte, beging sie eine Aufklärungspflichtverletzung, die zum Schadensersatzanspruch der Klägerin führte.

Allerdings sollten geschädigte Anleger von Aktienfonds wie denen der Union Investment, Allianz Global Investors, DWS Investment, Deka Investmentfonds schnell handeln, da Aktienfonds, die vor dem Jahr 2002 abgeschlossen wurden zum Jahresende hin verjähren, diese also spätestens vor dem 31.12.2011 geltend gemacht werden müssen. Da es zu dem damaligen Zeitpunkt üblich war, den Kunden nicht über die Rückvergütungen aufzuklären, dürfte bei vielen geschädigten Aktienfonds-Anlegern, die z.B. in Aktienfonds der Union Investment, Allianz Global Investors, DWS Investment, Deka Investmentfonds investiert haben, ein Anspruch bestehen, wodurch sie nicht auf ihren Verlusten sitzen bleiben, teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit.