UniImmo Global - Union Investment friert offenen Immobilienfonds aufgrund der Japan-Krise ein, Schadensersatz für Anleger

Aktien Fonds Anlegerschutz
21.03.20111034 Mal gelesen
UniImmo Global geschlossen: Hilfe für Anleger, schnelles Handeln ist gefragt.

Nun erreicht die Krise in Japan, die infolge eines Erdbebens mit anschließendem Tsunami am 11. März 2011 ausgelöst wurde, auch deutsche Anleger offener Immobilienfonds: der von den Volksbanken im April 2004 aufgelegte 2,3-Milliarden-Euro-Fonds UniImmo Global hat seine Tore für die Anleger geschlossen. Die Union Investment Real Estate GmbH hat am 17.März 2011 die Rücknahme der Anteilsscheine für den UniImmo Global vorübergehend ausgesetzt. Dies bedeutet, dass Anleger ihre Anteile am UniImmo Global derzeit nicht gegen Geld an die Union Investment zurückgeben können, dieses also bis zu einer Wiedereröffnung "eingefroren" ist. Müssen Anleger jedoch dringend an ihr Geld aus dem UniImmo Global herankommen, so steht ihnen nur der Weg über den Zweitmarkt Börse offen, wo die Anteile des UniImmo Global allerdings mit erheblichen Abschlägen gehandelt werden.

Grund für die Schließung des UniImmo Global nannte die Geschäftsführung der Union Investment Real Estate GmbH die noch unklaren Auswirkungen des Tsunamis in Japan - insbesondere die Störfälle im Zusammenhang mit dem Atomkraftwerk Fukushima - sowie die noch nicht absehbaren wirtschaflichten Folgen für das Land. Das in Tokio liegende Immobilienvermögen hat einen Anteil von rund 14 % am Gesamtimmobilienvermögen des UniImmo Global und stellt somit einen verhältnismäßig großen Anteil dar. Zwar seien bislang keine größeren sichtbaren Schäden an den Gebäuden in Tokio entstanden, allerdings müssten diese trotzdem aufgrund der Katastrophe neu bewertet werden, damit der Wert der Anteile des UniImmo Global ordnungsgemäß festgestellt werden kann. Unter den derzeitigen Umständen sei dies aber noch nicht möglich, teilt die Geschäftsführung des UniImmo Global mit.

Gewiss ist allerdings schon jetzt, dass der Anteilswert des UniImmo Global - nachdem sich dieser Anfang März durch Neubewertung der Immobilien schon um 4,5 % reduzierte - noch einmal einen erheblichen Verlust zu verzeichnen haben wird, wenn die Gebäude in Japan nun wiederum neu bewertet werden. Die größte Sorge der Anleger des UniImmo Global dürfte jedoch die Frage sein, ob der UniImmo Global jemals wieder für seine Anleger öffnen wird oder wie andere offene Immobilienfonds nach dem Ende der Schließungsphase abgewickelt werden muss.

Anleger des UniImmo Global von Union Investment sollten sich deshalb an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken überprüfen zu lassen, um so ohne Schäden von der Anlage an dem UniImmo Global loszukommen. "Wurden Anleger von den Anlagevermittlern nicht ordnungsgemäß über die Risiken eines offenen Immobilienfonds wie dem UniImmo Global aufgeklärt, vor allem nicht über deren Möglichkeiten die Rücknahme der Anteilsscheine für längere Zeit aussetzen zu können, dann stellt dies eine Falschberatung dar, die einen Schadensersatzanspruch begründen kann", teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit, der bereits zahlreiche Anleger verschiedener offener Immobilienfonds vertritt. Allerdings sollten Anleger schnell handeln, bevor eine eventuelle Verjährung eintritt, deren Frist ab dem Kauf der Fondsanteile des UniImmo Global 3 Jahre beträgt.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/offene-immobilienfonds-seb-immoinvest-morgan-stanley-p2-value-kanam-grundinvest-axa-immoselect-degi