Morgan Stanley P 2 Value, DEGI Europa, Premium Management Immobilien-Anlagen – Was können Anleger tun?

Aktien Fonds Anlegerschutz
08.03.2011940 Mal gelesen
Morgan Stanley P 2 Value, DEGI Europa, Premium Management Immobilien-Anlagen

Inhaber von Anteilen offener Immobilienfonds sind verunsichert. Das gilt insbesondere für Inhaber von Anteilen an den offenen Immobilienfonds "Morgan Stanley P 2 Value" (WKN: A0F6G8), "Premium Management Immobilien-Anlagen" (WKN:A0ND6C) und "Degi Europa" (WKN: 980780).

Bei der Fondsanlage "Premium Management Immobilien-Anlagen", einem sog. Dachfonds, ist zwischenzeitlich die Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt worden. Bei den anderen beiden offenen Immobilienfonds "Morgan Stanley P 2 Value" und "DEGI Europa" wurde nach Ausschöpfen der auf maximal 2 Jahre befristeten Aussetzungsfrist die Auseinandersetzung des Fondsvermögens beschlossen.

Anleger dieser Fonds haben sich regelmäßig für diese Anlagen entschieden, weil diese ihnen als sicher und absolut risikolos dargestellt wurden. Nun müssen sie feststellen, dass dem nicht so ist.

Banken, die diese Anteile an ihre Kunden vertrieben haben, versuchen nun die Schuld an der Situation auf die jeweilige Fondsgesellschaft und die Finanzkrise zu schieben.

Dabei verschweigen sie vielfach, dass sie selbst nicht unerheblich an dem Vertrieb dieser Anteile verdient und in der Vergangenheit erkennbare Anzeichen für den bevorstehenden Niedergang der Fonds nicht beachtet und ihren Kunden bei der Anlageberatung nicht darüber aufgeklärt haben.

Daher geht Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der schwerpunktmäßig auf den Rechtsgebieten des Bankrechts und Kapitalanlagerechts tätig ist und geschädigte Anleger aller drei Fondsanlagen gegenüber verschiedenen Banken vertritt, davon aus, dass grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken erfolgreich geltend gemacht werden können.

Geschädigte Anleger sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und prüfen lassen, ob in ihrem Einzelfall Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank erfolgreich durchgesetzt werden können.

Artikellink: http://www.ksr-law.de/aktuelles/159-aktuelles-archiv.html

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail: s.reulein@ksr-law.de, Internet: www.ksr-anlegerschutz.de.

Schwerpunktmäßig ist RA Reulein seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts sowie des Anlegerschutzes tätig. Dort ist er hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken, Anlagevermittler, Anlageberater und Prospektverantwortliche, auch aus dem Kauf einer Schrottimmobilie und Swap-Geschäften befasst.