Fundus Immobilienfonds (Fundus Fonds 34) - Ansprüche verjähren, Anleger sollten nun dringend handeln

Aktien Fonds Anlegerschutz
20.02.2011860 Mal gelesen
Anleger der Fundus Fonds verlieren teilweise in diesem Jahr ihre Ansprüche. Es sollte daher dringend gehandelt werden.

Die Fundus-Gruppe legte in den 90er Jahren zahlreiche Immobilienfonds auf, an denen sich zahlreiche Anleger beteiligten. Darunter war z.B. der Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm. Das Hotel wurde weltbekannt durch den G8-Gipfel im Jahre 2007. Wie die FAZ nun berichtet, kann dem Fundus Fonds der Verkauf der Immobilie oder gar die Insolvenz drohen. Dem Fundus Fonds 34 gehe das Geld aus und Anleger drohe dann der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Anlegern der Fundus Fonds droht nun 2011 endgültig die Verjährung der Schadensersatzansprüche aufgrund des im Jahre 2002 geänderten Verjährungsrechts. Danach verjähren für Anlagen, die vor 2002 geschlossen wurden, die Ansprüche Ende 2011. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger vertritt, teilt mit, dass Anleger meist nicht hinreichend über die Risiken der Fundus Fonds aufgeklärt wurden und somit Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurden zudem die Provisionen verschwiegen, die Banken für die Vermittlung erhalten haben, steht bereits deshalb den Anlegern der Fundus Fonds ein Anspruch zu.

Anleger der Fundus Fonds sollten nun dringend handeln, sonst erleiden sie einen nicht mehr gut zu machenden Schaden.

Weitere Informationen und Hilfestellung finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/fundus-fonds