DEGI International - Abwertung des Fonds, Anleger sollten handeln

Aktien Fonds Anlegerschutz
13.02.2011923 Mal gelesen
Der Anteilspreis des DEGI International ist gesunken nach einer Abwertung, Anleger sollten nicht weiter warten, sondern Schadensersatz geltend machen!

Aberdeen Immobilien berichtet, dass der DEGI International abgewertet werden musste und zwar von € 45,61 auf € 45,20. Es musste eine Immobilie in Kanada um 10,4% abgewertet werden. Damit kommt zu der Schließung des DEGI International auch noch ein sinkender Anteilspreis hinzu.

Anleger des DEGI International, der oft über die Allianz (Allianz Bank, Dresdner Bank) vermittelt wurde, sind nun erheblich verunsichert, teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger des DEGI International vertritt und Verfahren eingeleitet hat, wurden in vielen Fällen als sichere Geldanlage verkauft, ohne auf die Risiken hinzuweisen. Oft wurde der DEGI International als sparbuchähnlich oder als mündelsicher dargestellt. Außerdem sollte man nach Auskunft der Allianz-Agenturen oder der Dresdner Bank Berater jederzeit an sein Geld kommen. Deshalb haben viele Anleger oft große Teile ihres Vermögens in den DEGI International gesteckt. Dies stellt sich nun als Fehlinvestition dar. Von Sicherheit kann nicht die Rede sein, ebenso ist nach der Schließung keine Rückgabe der Anteile möglich. Die Anleger des DEGI International wurden daher falsch beraten Ob der DEGI International geschlossen bleibt oder wieder öffnet ist derzeit nicht absehbar.

Vor dem Hintergrund der Abwertung, der Schließung und der drohenden Verjährung sollten Anleger nun frühzeitig handeln. Geschädigte Anleger des DEGI International sollten einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Sie können ohne Schaden aus dem DEGI International herauskommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Berater die Risiken und die Provisionen, die die Banken erhalten haben, verschwiegen wurden. Die Ansprüche drohen zu verjähren, weshalb Eile geboten ist.

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