KGAL / ALCAS Medienfonds Beteiligungsangebot 125, 126, 139 - Ende 2011 droht endgültige Verjährung

Aktien Fonds Anlegerschutz
05.02.20111464 Mal gelesen
Für Anleger der KGAL / ALCAS Medienfonds Beteiligungsangebot 125, 126, 139 MAT Movies, MFP Munich Film Partners droht die Verjährung der Ansprüche.

Aufgrund des im jahre 2002 geänderten Verjährungsrechts droht bei vielen geschlossenen Fonds Ende 2011 endgültig die Verjährung. Anleger sollten daher umgehend handeln, da sonst die Gefahr besteht, endgültig auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Anleger der KGAL / ALCAS Medienfonds Beteiligungsangebot 125, 126, 139 MAT Movies, MFP Munich Film Partners sollten daher frühzeitig einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger der KGAL / ALCAS Medienfonds Beteiligungsangebot 125, 126, 139 MAT Movies, MFP Munich Film Partners vertritt, teilt mit, dass Anleger der KGAL / ALCAS Medienfonds Beteiligungsangebot 125, 126, 139 MAT Movies, MFP Munich Film Partners kaum über die Risiken der Filmfonds aufgeklärt wurden, insbesondere nicht über die steuerlichen Risiken. Daneben erfolgte kaum ein Hinweis auf erhaltene Kick-Backs (Provisionen, Rückvergütungen) der Banken. Anlegern der KGAL / ALCAS Medienfonds Beteiligungsangebot 125, 126, 139 MAT Movies, MFP Munich Film Partners können daher Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen sie ohne Schaden aus der Anlage herauskommen können. Aufgrund der Verjährung sollte jedoch alsbald gehandelt werden.

Informationen und rechtliche Hilfestellungen finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/kgal-beteiligungsangebot-medienfonds-und-filmfonds