Medienfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Mediastream, Apollo, Victory, Boll, Cinerenta, Equity Pictures, N 1 Filmfonds: Ende 2011 verjähren viele Ansprüche!

Aktien Fonds Anlegerschutz
30.01.20111225 Mal gelesen
ACHTUNG VERJÄHRUNG!!Aufgrund einer Gesetzesänderung von 2002 drohen viele Ansprüche bei den Medienfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Mediastream, Apollo, Victory, Boll, Cinerenta, Equity Pictures, N 1 Ende 2011 zu verjähren. Anleger sollten daher frühzeitig handeln!

Im Jahre 2002 ist eine Änderung der Verjährungsvorschriften in Kraft getreten. Danach verjähren bei Anlagen in die Medienfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Mediastream, Apollo, Victory, Boll, Cinerenta, Equity Pictures, N 1 Filmfonds, die vor 2002 geschlossen wurden, die Ansprüche aufgrund der Beratungshaftung spätestens zum 31.12.2011. Anleger der Medienfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Mediastream, Apollo, Victory, Boll, Cinerenta, Equity Pictures, N 1 Filmfonds, die bis dahin nichts unternehmen, laufen Gefahr, auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben, obwohl sie ohne Schaden aus den Medienfonds rauskommen könnten.

Der ausschließlich im Kapitalanlagerecht und Bankrecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger von Medienfonds vertritt, teilt mit, dass viele Anleger nicht über die Risiken dr Medienfonds aufgeklärt wurden. Meist wurden die Medienfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Mediastream, Apollo, Victory, Boll, Cinerenta, Equity Pictures, N 1 Filmfonds von Banken und Beratern nur als hervorragendes Steuersparmodell angepriesen, ohne auf die Risiken hinzuweisen. Banken haben außerdem nicht auf erhaltene Provisionen (Kick-Backs) hingewiesen. Daraus können Schadensersatzansprüche resultieren, mit denen Anleger ohne Schaden aus den Medienfonds herauskommen können.

Anleger der Medienfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Mediastream, Apollo, Victory, Boll, Cinerenta, Equity Pictures, N 1 Filmfonds sollten ihre letzte Chance nicht verpassen und sich rechtzeitig an einen Rechtsanwalt wenden. Es bedarf einer Vorlaufzeit, weshalb bereits jetzt gehandelt werden sollte.

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