Medico Fonds - Hilfe für Anleger, Schadensersatzklagen werden vorbereitet

Aktien Fonds Anlegerschutz
14.01.20111031 Mal gelesen
Hilfe für Anleger der Medico Fonds, Anleger sollten handeln.

Die Anleger der Medico Fonds, die von der Gebau initiiert und von der deutschen Apotheken- und Ärzte Bank (apoBank) vertrieben wurden, müssen sich möglicherweise darauf einstellen, dass ihre Anlage eine Fehlinvestition war. Die Gebau legte zahlreiche Immobilienfonds unter dem Namen Medico Fonds auf, die in vielen Fällen über die apoBank an Ärzte und Apotheker vermittelt wurden. Im November 2010 berichtete "Die Welt" in einem Artikel, dass es zwischen der apoBank und den Initiatoren der Medico Fonds lukrative Verflechtungen gegeben habe. Die apoBank hingegen bestreitet solche Verflechtungen. Innerhalb der apoBank soll es insbesondere bei dem Medico Fonds 50 zu erheblichen Diskussionen gekommen sein, wie "Die Welt" berichtet. Die apoBank bestreitet auch dies. Daneben berichtet "Die Welt", dass der Vertrieb der Medico Fonds für die apoBank sehr lukrativ gewesen sei. So soll die apoBank für die Vermittlung der Medico Fonds nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern weitere Kick-Back-Zahlungen erhalten haben. Die apoBank hingegen teilt mit, dass sich die Provision im branchenüblichen Rahmen bewege und die genauen Provisionen in den Prospekten richtig ausgewiesen worden sein. Verdeckte Kick-Back-Zahlungen habe es laut der apoBank bei den Medico Fonds nicht gegeben.

Für viele  Anleger der Medico Fonds stellt sich die Investition jedoch als Fehlinvestition dar. So wurden bei den Medicofonds 30, 31, 32, 33 und 37 die Anteilseigner aufgefordert, Kapitalerhöhungen zur Entschuldung der Fondsgesellschaft zu zeichnen. Für die Anleger stellen die Medico Fonds teilweise eine Katastrophe dar. Viele Anleger der Medico Fonds wurden nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt. Der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger der Medico Fonds vertritt, teilt mit, dass die Anleger nicht hinreichend über die Risiken der Fonds aufgeklärt wurden. Bei den Beteiligungen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, mit denen erhebliche Risiken einhergehen. Anleger sind über diese Risiken, insbesondere über das Totalverlustrisiko der Medico Fonds aufzuklären. Daneben hat ein Hinweis durch eine Bank auf erhaltene Kick-Back-Zahlungen zu erfolgen. Ist all dies in dem Beratungsgespräch nicht geschehen, steht dem Anleger ein Schadensersatzanspruch zu, mit dem er ohne Schaden aus der Anlage herauskommen kann. Der Anleger erhält dann sein Geld zurück zuzüglich Zinsen für die Vergangenheit. Die Beteiligung an dem Medico Fonds muss der Anleger dann an die Bank abgetreten.

Derzeit werden zahlreiche Klagen für Anleger der Medico Fonds vorbereitet. Anleger sollten nicht weiter zusehen, sondern handeln. Dies bereits deshalb, weil die Verjährung der Ansprüche droht. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll empfehlt den Anleger der Medico Fonds daher, einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an Anlageberater, die nur selten wirklich vollständig erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund kann es Sinn machen, gerichtlich gegen die apoBank bezüglich der Medico Fonds vorzugehen. Dies bedarf jedoch einer genauen Einzelfallprüfung.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/medico-fonds-gebau-ag-gebau-fonds-gmbh-schadensersatz-und-klage-moeglich