Darlehensvertrag kann trotz Nachbelehrung widerrufen werden

Aktien Fonds Anlegerschutz
10.01.20111044 Mal gelesen
Ein Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nach Jahren noch widerrufen.

Ein Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht nur nach Jahren noch widerrufen, wenn er in einer Haustürsituation zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst worden ist und er nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist.

Eine erneute Belehrung über das Widerrufsrecht durch die Bank zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise bei einer Prolongation des Darlehens, schließt die Ausübung des Widerrufsrechts nicht grundsätzlich aus. Er kann also trotz einer solchen nachgelieferten Belehrung und Verstreichen einer neuerlichen Widerrufsfrist im Einzelfall sich von seinen darlehensvertraglichen Verpflichtungen lösen.

Dies hat nunmehr der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07 festgestellt. Ein Widerrufsrecht bleibt erhalten, wenn es sich bei der nachgelieferten Belehrung um keine Nachbelehrung im rechtlichen Sinne handelt.

Von einer Nachbelehrung sei nur dann zu sprechen, wenn die nachträglich abgegebene Erklärung überhaupt einen für den Darlehensnehmer erkennbaren Bezug zu dem ursprünglichen Darlehensvertrag hat, dessen Belehrungsmangel im Nachhinein ausgeglichen werden soll, so der BGH in seiner Urteilsbegründung.

Dies ist insbesondere für geschädigte Fondsanleger von Bedeutung, die wertlose Fondsbeteiligungen darlehensfinanziert erworben haben und durch die finanzierenden Bank in den vergangenen Jahren aufgrund rechtlich zweifelhafter Widerrufsbelehrungen in den ursprünglichen Darlehensverträgen nochmals neu über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, diese neuerliche Belehrung jedoch ggf. keine Nachbelehrung im rechtlichen Sinne darstellt, so dass sie sich durch Widerruf von dem Darlehensvertrag lösen und dir Rückzahlung der erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen Zug um Zug gegen Übertragung der Fondsbeteiligung auf die Bank verlangen können.

Betroffene Bankkunden und Fondsanleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.