Abmahnung der TSG 1899 Hoffenheim Fußball durch Kanzlei Schütz

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
22.09.201936 Mal gelesen
Fußballfans aufgepasst: Kanzlei Schütz mahnt für TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH wegen Weiterverkaufs von Tickets ab

Aktuell geht der Fußballverein TSG Hoffenheim gegen den Weiterverkauf von Tickets z.B. auf ebay oder ebay Kleinanzeigen vor.  Vertretern wird der Verein dabei durch die Rechtsanwalts-Kanzlei Schütz.

 

Der Vorwurf

Betroffene Fans, die ihre Tickets online weiterverkaufen wollten, sehen sich nun teilweise einer Abmahnung des Vereins ausgesetzt. In der Abmahnung wird den Betroffenen vorgeworfen, unerlaubt Tickets zu Spielen des TSG Hoffenheim über ebay bzw. ebay Kleinanzeigen angeboten zu haben, was gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) verstoße.

Die ATGB des TSG Hoffenheims verbieten - bis auf wenige Ausnahmen - den Weiterverkauf der Tickets, um einen überteuerten Schwarzmarkt zu vermeiden. Bei Erwerb der Tickets habe der Betroffene in diese ATGB eingewilligt, bzw. diese seinen Vertragsbestandteil geworden. 

Betroffene Fans werden aufgefordert eine vorformulierte und strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wird die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500,- Euro (und mehr!) verlangt, wie sie die ATGB des Vereins vorsehen. Doch damit nicht genug; es sollen noch die Anwaltsgebühren i.H.v. 281,30 Euro (und mehr!) beglichen werden.

Bei "schneller" Zahlung der Vertragsstrafe i.H.v. 500,- Euro wird Betroffenen angeboten, auf die Erstattung der Anwaltskosten zu verzichten.

 

Unser Rat

Geraten Sie keinesfalls in Verlockung die Vertragsstrafe "schnell" zu zahlen, um den Anwaltsgebühren zu entgehen.

Die Abmahnung sollte anwaltlich auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft werden. So ist bereits die Wirksamkeit des Tickt-Weiterverkaufsverbots mittels der ATGB zu hinterfragen. Sollte diese Klausel unwirksam sein, oder die ATGB nicht wirksam in den Vertrag miteinbezogen sein worden, so wäre die gesamte Abmahnung hinfällig.

Unterschreiben Sie daher keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese ein abstraktes Schuldanerkenntnis darstellt und oftmals viel zu weit formuliert ist! - Hier dorhen zudem weitere Vertragsstrafen - also aufgepasst!

 

Anwaltlicher Rat ist hier entscheidend, um sich erfolgreich gegen eine derartige Abmahnung verteidigen zu können: Es bestehen unter Umstönden durchaus gute Verteidigungschancen.

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

 

Gerne Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf: 

Tel.: 0221 / 9 758 758 0

E-Mail: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

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Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)