Filesharing-Abmahnung: IPPC LAW für Gamma Entertainment + MG Premium

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
19.09.2019132 Mal gelesen
Filesharing von Erotikfilmen: IPPC Law mahnt für Gamma Entertainment Inc. (bzw. MG Premium Ltd.) ab!

Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt aktuell für die kanadische Firma Gamma Entertainment Inc. (und die MG Premium Ltd aus Zypern) wegen des Vorwurfs des Filesharings (Uploads) diverser Erotikfilme ab. Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

 

Wieso wird abgemahnt?

Den Betroffenen wird vorgeworfen, online diverse Erotikfilme rechtswidrig zum Download angeboten bzw. heruntergeladen zu haben (sog. Filesharing).  Rechtsinhaber der betroffenen Erotikfilme soll die Gamma Entertainment Inc. bzw. MG Premium Ltd. sein, welche die Kanzlei IPPC Law aus Berlin zur Verfolgung der Ansprüche mandatiert hat. 

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Es wird ein außergerichtlicher Vergleich angeboten. Dazu soll der Betroffene einen pauschalen Vergleichsbetrag (der sich aus Schadensersatz und Abmahnkosten zusammensetzt) an die Gamma Entertainment Inc. zahlen. Zur Annahme der Vergleichs und der Abgabe der Unterlassungserklärung wird eine knappe Frist gesetzt, welche den Druck auf die Betroffenen erhöht.

 

Unsere Einschätzung:

Wenden Sie sich noch binnen Frist an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Unterschreiben Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und oftmals viel zu weit gefasst ist.

In derartigen Filesharing-Fällen ist zunächst zu prüfen, ob der Betroffene überhaupt Verantwortlicher ist, ob er also Täter oder Störer ist. Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch selbst. So könnten auch Dritte (Freunde, Verwandte) den Download/Upload vorgenommen haben. 

Hier bedarf es einer umfassenden Prüfung. Die Rechtsprechung zu derartigen Filesharing-Fällen ist vielschichtig und für einen juristischen Laien schwer zu durchschauen.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Wenn Sie nicht als Täter/Störer in Frage kommen, müssen Sie auch überhaupt nicht für ein etwaiges illegales Filesharing haften. Die gesamte Abmahnung ist dann hinfällig. 

Sollten der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob lediglich eine "modifizierte Unterlassungserklärung" angegeben kann und es bestehen gute Chancen auch die geltend gemachten Gebühren zu senken.  Hier kann bares Geld gespart werden. 

 

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

 

 

Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)