Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Warner Bros. Entertainment GmbH – „Zweiohrküken“

Abmahnung Filesharing
01.10.2010494 Mal gelesen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen an geschützten Filmwerken in Internet-Tauschbörsen ab. Nachdem die Münchener Kanzlei für diesen Rechteinhaber kürzlich erstmals das Filmwerk "Männerherzen" abgemahnt hat, ist derzeit der Titel

"Zweiohrküken"

betroffen. Das streitgegenständliche Werk soll über den Internetanschluss der Betroffenen in einer Tauschbörse zum Herunterladen bereitgestellt worden. Hinter dieser für viele Anschlussinhaber missverständlichen Umschreibung verbirgt sich in der Regel der Download der Datei. Diese wird aufgrund der Funktionsweise entsprechender Tauschbörsen während des Herunterladens gleichzeitig anderen Teilnehmern zum Download zur Verfügung gestellt. Darin ist ein "öffentliches Zugänglichmachen" im Sinne von §19a UrhG zu sehen. Das Herunterladen selbst kann gegen §16 UrhG verstoßen. Das Recht der Privatkopie greift hier in aller Regel nicht ein, da es sich bei Vervielfältigungsstücken in Tauschbörsen um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen Ansprüche auf Unterlassung, Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz geltend. Die abgemahnten Anschlussinhaber werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, die den Abmahnschreiben als Entwurf beigelegt ist. Die Rechtsanwaltskosten werden mit EUR 506 beziffert, der Schadensersatz soll EUR 450 betragen. Insgesamt werden also EUR 956 gefordert.

Richtig ist zwar, dass eine tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers spricht. Der Vollständigkeit halber sei aber darauf hingewiesen, dass diese Vermutung bei Vorliegen entsprechender Umstände selbstverständlich widerlegt werden kann. Auch im Rahmen der urheberrechtlichen Störerhaftung bestehen Entlastungsmöglichkeiten des Anschlussinhabers. Dies sollte von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts und insbesondere Filesharings kompetenten Anwalt geprüft werden.

Trotz der vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Viele Gerichte werten entsprechende Erklärungen als Schuldanerkenntnis. Eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition würde damit aufgegeben. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen. Aufgrund der hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Wirksamkeit stellt, sollten Sie sich bei der Erstellung anwaltliche Hilfe sichern. Unter Umständen lassen sich so auch die geforderten Beträge zumindest reduzieren.

Ergänzend sei auf Abmahnungen der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH hingewiesen, die sich auf den Soundtrack des vorliegenden Filmes beziehen. Uns sind allerdings keine Fälle bekannt, in denen diese im Zusammenhang mit dem Filmdownload erfolgt sind. Denkbar ist insoweit, dass die Universal Music GmbH nur über die Rechte an dem entsprechenden Tonträger verfügt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.

 

haftungsrecht.com -  mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.

 

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Jorma Hein | Philipp Achilles | Albina Bechthold

 

Tel.:      06421-309788-0

Fax.:    06421-309788-99

 

Web:    www.haftungsrecht.com

E-Mail:  kontakt@haftungsrecht.com