Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte- Sony Music Entertainment Germany GmbH – „Sade – Soldier of Love“ und “Yvonne Catterfeld – Blau im Blau”

Abmahnung Filesharing
08.07.2010484 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf mit Sitz in München mahnt im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikalben in Internet-Tauschbörsen - sog. Filesharing - ab. Über den Internetanschluss der Betroffenen sollen geschützte Werke anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein. Gegenstand der Abmahnungen sind unter anderem die Musikalben
 
"Sade - Soldier of Love"
 
und
 
"Yvonne Catterfeld - Blau im Blau".
 
Den Abmahnschreiben liegt regelmäßig ein "Ermittlungsdatensatz" bei, dem unter anderem IP-Adresse und Benutzerkennung zum Tatzeitpunkt zu entnehmen ist.
 
Die Waldorf Rechtsanwälte machen in den Abmahnschreiben Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Konkret wird die Zahlung von EUR 856 (EUR 506 Anwaltskosten sowie EUR 450 Schadensersatz) gefordert. Daneben verlangt die Kanzlei Waldorf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Schreiben als Entwurf beigelegt ist.
 
Zunächst ist zu prüfen, ob der abgemahnte Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung als Täter oder Störer verantwortlich ist. Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat. Eine Inanspruchnahme setzt aber voraus, dass tatsächlich einzelfallabhängige Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt worden sind. Dies kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falles beurteilt werden.
 
Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 Abs.1 UrhG. Mit der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ist aber auch in der Regel die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche verbunden. Dies geht nach unserer Rechtsauffassung deutlich über die Erfüllung des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs hinaus. Im Wiederholungsfall wird eine Vertragsstrafe ausgelöst. Angesichts einer grundsätzlichen Bestandsdauer von 30 Jahren wird durch diesen Unterlassungsvertrag ein enormes Haftungsrisiko begründet. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, mit der die Gefahr einer erneuten Inanspruchnahme durch den Rechteinhaber deutlich verringert werden kann.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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