Abmahnung Sasse & Partner Rechtsanwälte – Senator Film Verleih GmbH – „Skate or Die“

Abmahnung Filesharing
09.07.2010598 Mal gelesen
Im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH sprechen die Rechtsanwälte Sasse & Partner zurzeit Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen aus. Gegenstand der Abmahnungen ist unter anderem der Titel

"Skate or Die".
 
Die entsprechende Datei soll über den Internetanschluss der Betroffenen im Rahmen eines p2p-Netzwerkes ohne Erlaubnis der Senator Film Verleih GmbH anderen Nutzern zum Download bereitgestellt worden sein. Die Senator Film Verleih GmbH wird dabei als Inhaberin der ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an dem streitgegenständlichen Filmwerk bezeichnet.
 
Der Verstoß gegen §19a UrhG soll durch die in diesem Zusammenhang hinreichend bekannte Zarei GmbH festgestellt und protokolliert worden sein.
 
Aus dieser Rechtsverletzung machen die Sasse & Partner Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Für die außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit wird ein pauschaler Vergleichsbetrag von EUR 800 verlangt. Unklar bleibt wie sich diese Summe im Einzelnen zusammensetzt.
 
Daneben fordern die Rechtsanwälte Sasse & Partner die Abgabe einer beigelegten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Sollten diese Forderungen nicht fristgerecht erfüllt werden, wird die gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt.
 
Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. Dennoch sollte die vorgelegte Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Zunächst ist zu beachten, dass sich der Text auf sämtliche Filmwerke der Senator Film Verleih GmbH bezieht. Damit wird ein weites Haftungsrisiko begründet. Entsprechende Unterlassungsverträge haben grundsätzlich 30 Jahre Bestand und werden von einigen Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Bedenklich ist nach unserer Rechtsauffassung auch der Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs. Jeder einzelne Verstoß löst demnach die bezeichnete Vertragsstrafe aus. Die finanziellen Folgen sind kaum absehbar. Zum Schutz Ihrer Rechte kann aber häufig eine modifizierte Unterlassungserklärung durchgesetzt werden, bei deren Erstellung Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen sollten.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partnererhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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