Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte – Savoy Film GmbH – „Surviving Evil“

Abmahnung Filesharing
09.07.2010 835 Mal gelesen
Derzeit beobachten wir wieder vermehrt Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Filesharing-Netzwerken. Die Augsburger Rechtsanwälte vertreten dabei unter anderem die Savoy Film GmbH. Zu deren Repertoire zählt auch der Titel
 
"Surviving Evil",
 
Den Betroffenen wird vorgeworfen, dieses Filmwerk sei über ihren Internetanschluss im Rahmen einer Tauschbörse ohne Erlaubnis der Savoy Film GmbH anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein. Bedingt durch die Funktionsweise entsprechender p2p-Systeme wird eine Datei während des Herunterladens zeitgleich anderen Nutzern zum Download bereitgestellt. Dieses Verhalten kann gegen §§16, 19a UrhG verstoßen.
 
Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller machen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten geltend. Die Zahlungsansprüche sollen dabei durch einen Pauschalbetrag von EUR 975 (in einigen Fällen auch geringere Summen) abgegolten werden. Für die Erfüllung des Unterlassungsanspruchs ist den Abmahnschreiben eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigelegt.
 
Diese sollte allerdings in dieser Fassung nicht unterzeichnet werden. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. Im konkreten Fall handelt es sich aber faktisch um ein Schuldanerkenntnis mit weitreichenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
 
In Anbetracht der in der Regel vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend auf die Abmahnung reagieren. Zunächst sollte dabei von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts ? insbesondere Filesharings ? kundigen Rechtsanwalt geprüft werden, ob und inwieweit die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen. Nach unserer Erfahrung lassen sich häufig bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.
 
 
 
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