Abmahnung BaumgartenBrandt Rechtsanwälte – KSM GmbH – „Warrior Fighter“

Abmahnung Filesharing
09.07.2010531 Mal gelesen
Wie wir an dieser Stelle bereits berichteten, mahnt die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen ab. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist unter anderem der Titel:
 
"Warrior Fighter"
 
Das streitgegenständliche Filmwerk soll von den betroffenen Anschlussinhabern ohne Erlaubnis der KSM GmbH in Filesharing-Netzwerken (wie "eDonkey2000" oder "BitTorrent") einer Vielzahl anderer Nutzer zum weltweiten Download angeboten worden sein. Die KSM GmbH sei dadurch in ihren ausschließlichen Rechten aus §§16, 19a UrhG verletzt.
 
Aus dieser Rechtsverletzung macht die Kanzlei BaumgartenBrandt Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend.
 
Neben der Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 850 verlangt. Diese Summe setzt sich aus Schadensersatz in Höhe von EUR 400 sowie den Kosten der Abmahnung, die mit EUR 450 angegeben werden, zusammen. Der Gegenstandswert wird von den Rechtsanwälten BaumgartenBrandt mit EUR 50.000 beziffert.
 
Dem Schreiben ist in der Regel die Kopie eines gerichtlichen Auskunftsbeschlusses des LG Köln beigefügt. Zur Ermittlung der Rechtsverletzung selbst werden keine weiteren Ausführungen gemacht.
 
Zweifelhaft erscheint nach unserer Rechtsauffassung die pauschale Angabe, der abgemahnte Anschlussinhaber sei für die Rechtsverletzung als Täter oder jedenfalls Störer verantwortlich. Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat. Eine Inanspruchnahme setzt aber voraus, dass tatsächlich einzelfallabhängige Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt worden sind. Dies kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falles beurteilt werden.
 
Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 Abs.1 UrhG. In der beigefügten Unterlassungserklärung wird aber auch die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche verlangt. Dies geht über die Erfüllung des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs hinaus. Im Wiederholungsfall wird eine empfindliche Vertragsstrafe ausgelöst. Angesichts einer grundsätzlichen Bestandsdauer von 30 Jahren wird durch diesen Unterlassungsvertrag ein enormes Haftungsrisiko begründet. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, mit der die Gefahr einer erneuten Inanspruchnahme durch den Rechteinhaber deutlich verringert werden kann.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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