Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – „Amy MacDonald – A Curious Thing“

Abmahnung Filesharing
29.04.2010827 Mal gelesen
Derzeit beobachten wir, dass die Hamburger Rechtsanwälte Rasch wieder vermehrt Abmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH wegen der angeblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikwerke in Internet-Tauschbörsen aussprechen. Gegenstand der Abmahnungen ist aktuell unter anderem das Album
 
 
Die streitgegenständliche Datei soll von den betroffenen Anschlussinhabern zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein. Aus dieser Rechtsverletzung macht die Kanzlei Rasch Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend.
 
In den mehrseitigen Schreiben machen die Rasch Rechtsanwälte umfangreiche Ausführungen zur Ermittlung des vermeintlichen Verstoßes durch die proMedia GmbH und den rechtlichen Konsequenzen.
 
Den Schadensersatz allein betreffend entgangener Online-Käufe beziffert die Kanzlei Rasch dabei auf EUR 583,00. Die Rechtsanwaltskosten sollen ausgehend von einem Streitwert von EUR 5.000 pro einzelnem verfügbar gemachten Titel EUR 1.479,90 betragen.
 
Im Interesse einer einvernehmlichen Einigung wird den Abgemahnten ein Vergleichsangebot über EUR 1.200 unterbreitet. Mit dieser pauschalen Zahlung sollen die Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten abgegolten werden.
 
Daneben wird die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Formulierung stellt die Erklärung allerdings ein Schuldanerkenntnis mit weitreichenden haftungsrechtlichen Konsequenzen dar und geht insoweit deutlich über die Erfüllung des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs hinaus. Von einer vorschnellen Unterzeichnung ist daher dringend abzuraten. Es empfiehlt sich vielmehr die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung, mit der die Wiederholungsgefahr ausgeräumt und gleichzeitig das Risiko einer erneuten Inanspruchnahme deutlich verringert werden kann. Unter Umständen lassen sich auch die geforderten Beträge reduzieren. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.
 
 
 
haftungsrecht.com - mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.
 
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Jorma Hein | Philipp Achilles
 
Tel.:      06421-309788-0
Fax.:    06421-309788-99
 
Web:    www.haftungsrecht.com