Filesharing Abmahnungen durch Waldorf Frommer bezüglich Die Unfassbaren 2

Filesharing Abmahnungen durch Waldorf Frommer bezüglich Die Unfassbaren 2
15.12.2016184 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet serienmäßig Abmahnungen an Nutzer sogenannter Filesharing Plattformen oder P2P Netzwerke. Aktuell werden mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf den Film „Die Unfassbaren 2“ abgemahnt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet serienmäßig Abmahnungen an Nutzer sogenannter Filesharing-Plattformen oder P2P-Netzwerke - auch in Bezug auf "Die Unfassbaren 2". Die Abmahnschreiben sind dabei zumeist ähnlich aufgebaut. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine Großkanzlei mit Sitz in München, die viele bekannte Größen der Film- und Musikbranche in urheberrechtlichen Belangen vertritt. Dazu gehören zum Beispiel die Constantin Film AG oder die Warner Bros. Entertainment GmbH. In der Abmahnung wird dem Inhaber des ermittelten Internetanschlusses der unberechtigte Upload eines bestimmten Film- oder Musiktitels vorgeworfen. Der rechtliche Vorwurf bezieht sich dabei auf einen Verstoß gegen die §§ 16, 19a UrhG. Hierin ist das Verbot der Vervielfältigung sowie das Verbot öffentlichen Zugänglichmachens ohne Einwilligung des Rechteinhabers enthalten. Auf Grundlage dieser Verstöße werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz gefordert.

Abmahnungen fordern hohe Summen

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert in ihren Abmahnschreiben den Betroffenen zum einen dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zum anderen soll der Adressat des Schreibens Schadensersatz in Höhe von 915,00 € zahlen.

Hinweise an Betroffene von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Hinblick auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung an dem Film "Die Unfassbaren 2" erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbstständigen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.