Film Sicario - Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

 Film Sicario - Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?
07.01.2016219 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt Anschlussinhaber im Auftrag der Studiocanal GmbH bezüglich des Films „Sicario“ ab. Sicario ist ein US-amerikanischer Krimi-Thriller aus dem Jahr 2015 über den Drogenkrieg am Grenzstreifen zwischen Mexiko und dem amerikanischen Bundesstaat Arizona.

Rechtliche Hintergründe der Abmahnung von Waldorf Frommer: Was ist eine Abmahnung, was bewirkt sie?

Regelmäßig werden die abmahnenden Kanzleien so wie von den Rechteinhabern eines Werks beauftragt, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Die Abmahnung beinhaltet die Aufforderung, die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung zu unterlassen. Für die Abgemahnten stellt sie auch ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dem ein Prozess vermieden werden kann. Die Abmahnenden fordern als zentralen Punkt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, also der Verpflichtung, die Urheberrechtsverletzung des Werks zukünftig zu unterlassen. Strafbewehrt ist sie, da bei einer eventuellen Zuwiderhandlung die Zahlung einer deftigen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt ist. Neben der Abgabe dieser Erklärung wird von den Abgemahnten regelmäßig Schadensersatz und der Ersatz der Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten verlangt.

Was fordert Waldorf Frommer in den Abmahnungen zu Sicario?

Die Anwälte von Waldorf Frommer fordern die Abgemahnten dazu auf, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Eine gängige Praxis ist es, einen pauschalen Vergleichsbetrag anzubieten, mit dem alle Forderungen abgegolten sind. So auch in diesem Fall. Waldorf Frommer fordert einen Pauschalbetrag in Höhe von 815,00 Euro.

Wieso habe ich eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Hafte ich in jedem Fall für die abgemahnte Verletzung?

Nach § 19a UrhG ist dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber das Recht vorbehalten, das Werk öffentlich zugänglich zu machen. Macht eine dritte Person das Werk öffentlich zugänglich ohne die Einwilligung des Rechteinhabers, liegt regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung vor.

Ob und gegebenenfalls inwieweit Sie jedoch für die gerügte Rechtsverletzung haften, hängt vom Einzelfall ab. Zwar ist die Abmahnung stets an den Anschlussinhaber gerichtet. Dieser muss jedoch nicht der Täter der Urheberrechtsverletzung sein. Dennoch könnte er als sogenannter Störer für die Urheberrechtsverletzung haften. Störer ist, wer durch das zur Verfügung stellen des Internetanschlusses mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten ist. Allerdings schuldet der Störer regelmäßig keinen Schadensersatz, sondern lediglich Unterlassung.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung wegen des Films Sicario von Waldorf Frommer erhalten habe?

Sollten Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, ist es wichtig, besonnen zu reagieren. Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung. Sie sollten dennoch die Abmahnung nicht einfach ignorieren, da dann gegebenenfalls die Einleitung eines Gerichtsverfahrens mit zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen könnte. Suchen Sie innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist einen im Urheberrecht erfahrenen Anwalt auf. Denn die voreilige Zahlung des Geldbetrags nimmt Ihnen die Möglichkeit, über die oftmals überhöhten Zahlungsforderungen verhandeln oder sie zurückweisen zu können. Zudem sind die beigefügten Unterlassungserklärungen in vielen Fällen zu weit gefasst. Sie könnten zu einer jahrelangen Bindung führen. Daher sollten sie zu Ihrem Vorteil abgeändert und beschränkt werden.

Weiter Informationen zum Thema Abmahnung von Waldorf Frommer

https://www.abmahnhelfer.de/vacation-wir-sind-die-griswolds-waldorf-frommer-abmahnung

https://www.abmahnhelfer.de/abmahnung-waldorf-frommer-gotham

 

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Sicario" erhalten haben, kontaktieren Sie unser im Urheberrecht erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de. In einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine anwaltliche Ersteinschätzung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 200 590 770 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

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