„Spy – Susan Cooper Undercover“ – Abmahnung aus München erhalten?

„Spy – Susan Cooper Undercover“ – Abmahnung aus München erhalten?
01.11.2015150 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt derzeit Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen der illegalen Verwertung des Films „Spy – Susan Cooper Undercover“.

"Spy - Susan Cooper Undercover" ist eine US-amerikanische Action-Filmkomödie aus dem Jahr 2015 über eine CIA-Analystin (Melissa McCarthy), die einen gefährlichen Waffenhändler ausspionieren muss.

Was ist eine Abmahnung und warum habe ich eine solche erhalten?

Der Rechteinhaber beauftragt regelmäßig eine Kanzlei, im vorliegenden Fall die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer), aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, bei dem Filesharing die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Zentrale Forderung der Abmahnung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten; im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Häufig wird auch die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind; so auch in dem vorliegenden Fall. Waldorf Frommer fordert die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 815,00 Euro.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren und keine voreiligen Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrages führt dazu, dass Sie nicht mehr über die Höhe des verlangten Betrages verhandeln können. Stattdessen raten wir Ihnen daher zu der Kontaktaufnahme mit einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und die mitgesendete Unterlassungserklärung insoweit abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Spy - Susan Cooper Undercover" erhalten haben, melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de. In einem kostenlosen Erstgespräch werden wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!