Abmahnung Denecke Priess & Partner i.A.d. Propix GmbH, unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet - Fachanwaltskanzlei hilft

Abmahnung Denecke Priess & Partner i.A.d. Propix GmbH, unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet - Fachanwaltskanzlei hilft
15.09.2015285 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei Denecke Priess & Partner mahnt im Auftrag der Propix GmbH ab. Der Vorwurf in den Abmahnungen ist die unerlaubte Nutzung von Lichtbildwerken im Internet.

Gefordert werden Beseitigung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Geldbetrages für Aufwendung und Schadensersatz.

Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte umgehend anwaltlichen Rat einholen. Dabei geht es um die Frage, ob Ansprüche berechtigt bzw. überhöht sind, und ob sie abgewehrt werden können.

Die Abmahnung zu ignorieren, kann zu weiteren Kosten  - etwa durch ein Eilverfahren  - führen. Aber auch von dem ungeprüften Unterzeichnen der in der Abmahnung enthaltenen Unterlassungserklärung ist abzuraten. Behalten Sie einen kühlen Kopf und bleiben Sie ruhig. Suchen Sie in der Frist, die in dem Abmahnschreiben gesetzt ist, anwaltlichen Rat.

Für Abgemahnte ist Anwaltsberatung durch besonders bewanderte Anwälte sehr wichtig, um teure Folgekosten zu vermeiden: Das Urheberrecht ist ein hochspezielles Rechtsgebiet. Suchen Sie also Spezialisten. Dazu können Sie sich zum Beispiel an Fachanwaltstiteln orientieren - so verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung der Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht nur denjenigen Anwälten, die der Anwaltskammer besondere praktische Erfahrungen und besondere Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht nachweisen.

Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnforderungen im Einzelfall begründet sind bzw. welchen Hintergrund die Abmahnung hat - und ob Abmahnforderungen zurückgewiesen oder reduziert werden können. Selbst wenn ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, kann diese im Interesse der Mandantschaft "modifiziert", d.h. geändert, abgegeben werden. Und auch dann, wenn Zahlungsansprüche dem Grunde nach bestehen, wird die Höhe der geforderten Beträge überprüft. So kann aktuelle Rechtsprechung, die für den jeweiligen Einzelfall relevant ist, zur Reduzierung von Zahlungsforderungen vorgetragen werden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Wienen zur Überprüfung der Forderungen wenden, Telefon:

030 / 390 398 80.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten