Waldorf Frommer: Abfuhr vor dem Amtsgericht München

16.07.2015 367 Mal gelesen
Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer musste in einem Filesharing Verfahren im Auftrag von Sony Music vor dem Amtsgericht München eine herbe Niederlage einstecken.

Vorliegend  war ein Anschlussinhaber von Waldorf Frommer wegen Filesharing im Auftrag von Sony Music Entertainment Germany GmbH abgemahnt worden. Ihm wurde vorgeworfen, dass über seinen Anschluss Urheberrechtsverletzungen durch illegale Verbreitung der Alben "Für Dich immer noch Fanta Sie" von   "Die Fantastischen Vier" und "Jackpot" von Michael Wendler über eine Tauschbörse im Internet. Der Anschlussinhaber habe angeblich nicht die tatsächliche Vermutung seiner Täterschaft widerlegt. Dies ergebe sich daraus, dass sowohl der Stiefbruder als auch die Freundin bestritten haben, dass sie die Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen hätten.

Klage von Waldorf Frommer wurde abgewiesen

Das Amtsgericht München wies gleichwohl die Klage von Waldorf Frommer mit Urteil vom 10.06.2015, (Az. 155 C 23521/13) ab. Das Gericht begründete dies damit, dass der beklagte Anschlussinhaber durch seine Angaben seiner Darlegungslast hinreichend nachgekommen ist. Hierzu reicht es, wenn diese aufgrund seiner Darlegungen als mögliche Täter infrage kommen. Der Anschlussinhaber muss hingegen nicht nachweisen, dass ein Dritter die Urheberrechtverletzung begangen hat, um die bei ihm zunächst bestehende tatsächlich bestehende Vermutung der Täterschaft zu widerlegen. Dies würde zu einer Umkehr der Beweislast im Zivilprozess führen.

Abmahnwelle Waldorf Frommer: Nicht einschüchtern lassen

Abzuwarten bleibt, ob das richtungsweisende Urteil des Amtsgerichtes München rechtskräftig wird. Das hängt davon ab, ob Waldorf Frommer Berufung beim Landgericht München I einlegt. Nach unserer Auffassung steht die Entscheidung des Amtsgerichtes München im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. Urteil vom 08.01.2014 Az. I ZR 169/12). Dem sind bereits einige Gerichte gefolgt - zum Ärger der Musikindustrie. Derzeit verschickt Waldorf Frommer wieder sehr viele Filesharing Abmahnungen und versucht Abgemahnte mit kurzen Fristen unter Druck zu setzen. Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte keinesfalls vorschnell die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Er sollte sich vielmehr umgehend beraten lassen.(HAB)

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