Abmahnung US-Serie „Arrows“ durch Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros.

Abmahnung US-Serie „Arrows“ durch Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros.
25.03.2015138 Mal gelesen
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Es ist einfach zu verführerisch bereits jetzt die neuesten Folgen aus USA von "Arrow" sehen zu wollen. Sollten Sie dabei in sogenannte Internettauschbörse wie BitTorrent gehen und dort die neuesten Folgen herunterladen, dann ist dies nicht nur ein Download , sondern eben auch ein illegaler Upload.


Das kann teuer werden.


Die Warner Bros. hat in der Vergangenheit die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt wegen der Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen an solche Internet-User zu verschicken, die die US-Serie "Arrow" illegal und unter Verletzung der Rechte der Warner Bros. zum Tausch anbieten.


In einer solchen Abmahnung wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Freistellung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen gefordert.


Was droht?


Sollten Sie den Kopf in den Sand stecken und nichts unternehmen, droht ein einstweiliges gerichtliches Verfügungsverfahren, bei dem Sie mit Prozesskosten von ca. 2000€ belastet werden könnten.


Sollten Sie blind die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung unterschreiben und die Zahlung geforderte Zahlung vornehmen, damit Sie die Sache vermeintlich vom Tisch haben, dann droht bei der nächsten Abmahnung wegen des gleichen Vorwurfs eine Vertragsstrafe von mehreren Tausend Euro.


Mit der Abgabe der Ihnen überlassenen Unterlassungserklärung, ohne diese zu modifizieren, haben Sie ein unangreifbares Anerkenntnis abgegeben.

Mit Zahlung des geforderten Schadensersatzbetrages (Vergleichsbetrages) haben Sie den Anspruch der Warner Bros. wegen des illegalen Downloads der US-Serie "Arrow" endgültig anerkannt.


Was sollte man also tun?


Notieren Sie sich möglichst sorgfältig die oftmals sehr kurz gewählte Frist.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf und suchen Sie sich dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Laden Sie nicht eine vorgefertigte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter; Sie wissen nicht wer diese gefertigt hat und ob diese also fehlerfrei ist.


Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, was zu tun ist. Maßgeblich dafür sind die Umstände zum fraglichen Zeitpunkt des illegalen Uploads.


Wenn Sie also Hilfe brauchen rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail:

georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de