Sasse & Partner Abmahnung – „A Good Man – Gegen Alle Regeln“

Sasse & Partner Abmahnung – „A Good Man – Gegen Alle Regeln“
05.02.2015200 Mal gelesen
Momentan mahnen die Sasse & Partner Rechtsanwälte Anschlussinhaber wegen urheberrechtlicher Verstöße an dem Actionfilm „A Good Man – Gegen Alle Regeln“ ab.

Die Sasse & Partner Rechtsanwälte (http://www.wvr-law.de/abmahnung-sasse-partner) machen einen Unterlassungsanspruch, sowie einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrages gegen die abgemahnten Internetanschlussinhaber geltend. Der geforderte Pauschalbetrag beläuft sich auf 600,00 € und setzt sich aus den Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten zusammen.

Das Filmwerk "A Good Man - Gegen Alle Regeln" soll von dem Betroffenen in einem p2p-Netzwerks (wie beispielsweise Emule, BitTorrent, Limewire oder eDonkey) heruntergeladen worden sein.

Was mache ich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen zunächst, die Ihnen gesetzte Frist zu notieren und innerhalb dieser einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

Einerseits könnte gar kein Anspruch gegenüber dem Abgemahnten bestehen, andererseits könnte es auch sein, dass die Forderungen überzogen sind. Es kommt nicht selten vor, dass zum Beispiel Streitwerte überzogen sind. Das könnte dazu führen, dass kein Geldbetrag oder nur ein geringerer fällig wird als zunächst gefordert wird.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Wenn Sie für die Rechtsverletzung haften - unerheblich ob als Täter oder Störer - sollten Sie in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur so die Gefahr ausschließen können, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Dieses sollte verhindert werden, da es mit erhöhten Kosten verbunden ist. Jedoch sollten Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben, da diese regelmäßig zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert ist und Sie benachteiligen kann. Sie kann ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten gegen Sie verwendet werden kann oder die Verpflichtung zur Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe enthalten. Um solche negativen Punkte auszuschließen, sollten Sie von Ihrem Rechtsanwalt die Erklärung abändern (modifizieren) lassen.

Das Abmahnhelfer.de Team berät und vertritt seit Jahren erfolgreich die rechtlichen Interessen von Anschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Wenn auch Sie von den Sasse & Partner Rechtsanwälten wegen illegaler Verwertung des Filmwerks "A Good Man - Gegen Alle Regeln" abgemahnt wurden, sollten Sie sich schnellstmöglich an das Team von Abmahnhelfer.de wenden. Sie erreichen uns per Telefon unter der Rufnummer: 030 965 35 855oder wenn Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung und freuen uns auf Ihren Anruf.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!