Neue Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten bezüglich der Serie Arrow

Neue Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten bezüglich der Serie Arrow
16.01.2015239 Mal gelesen
Weitere Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen illegalen Tauschbörsenangeboten über den Internetanschluss i. A. d. Warner Bros. Entertainment GmbH bezüglich der TV-Serie Arrow. Es wird die Zahlung eines pauschalen Forderungsbetrages sowie eine Unterlassungserklärung gefordert.

Waldorf Frommer RAe mahnt wegen illegalem Tauschbörsenangebot über den Internetanschluss i. A. d. Warner Bros. Entertainment GmbH die TV-Serie "Arrow - The Brave And The Bold" und "Arrow - The Climb".

 Urheberrechtsverletzungen durch illegales Tauschbörsenangebot über den Internetanschluss (Filesharing) an der TV-Serie "Arrow" abzumahnen. Im Namen des Rechteinhabers werden die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von ca. 915,00 EUR gefordert.

In dem anwaltlichem Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf & Frommer aus München wird dem Abgemahnten dargelegt, dass über seinen Internetanschluss ein Verstoß gegen Urheberrechte von Warner Bros. Entertainment GmbH festgestellt wurde. Die Rechtsverletzung soll über ein p2p-Netzwerk (Filesharing) durch Verbreitung des Filmwerkes an eine weltweit unbestimmte Zahl von Usern begangen worden sein. Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Werkes steht aber allein dem Rechteinhaber nach § 19a UrhG zu.

 Da die User einer Tauschbörse aber nicht die Einwilligung zur öffentlichen Zugänglichmachung durch den Rechteinhaber wie Warner Bros. Entertainment GmbH haben, ist die Verwertung des Werkes rechtswidrig und stellt eine schadensersatzpflichtige Urheberverletzung dar gemäß § 97 UrhG.

Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss das Filmwerk in einer Tauschbörse anderen öffentlich zugänglich gemacht wurde, ohne Einverständnis des Rechteinhabers. Die meisten Nutzer einer Tauschbörsensoftware sind sich nicht dessen bewusst, dass sie beim Herunterladen einer Datei auch dabei allen anderen Nutzern der Tauschbörse diese Datei wieder zugänglich machen. Aber dieser Upload der Datei ist die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung.

Wie verhalten Sie sich richtig bei Filesharing-Abmahnungen?

Viele Empfänger solch einer Abmahnung sind zunächst verunsichert und aufgrund der Rechtsmaterie auch überfordert mit solchen Schreiben. Oft werden diese Schreiben fälschlicherweise als "Betrug" oder "Abzocke" abgetan und ignoriert. Dabei verstreicht dann die gesetzte Frist. Es besteht aber in jedem Fall eine Pflicht des Adressaten einer Abmahnung zur Reaktion. Selbst wenn Sie sicher sind, dass über Ihren Anschluss keine Urheberrechtsverletzung verübt wurde, so sind Sie verpflichtet dem Rechteinhaber die Umstände mitzuteilen.

Es ist in jedem Fall dringend davon abzuraten nichts zu tun, da Sie sich der Gefahr aussetzen, dass ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet wird, wenn Sie die Abmahnung ignorieren. Ein solches Verfahren kann auch dann mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein, allein weil Sie nicht Ihrer außergerichtlichen Aufklärungspflicht nachgekommen sind. Das sollte unbedingt vermieden werden.

Wir empfehlen Ihnen daher sich zunächst die Ihnen gesetzte Frist zu notieren und innerhalb dieser einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem kann der Rechtsanwalt die mitgeschickte vorformulierte Unterlassungserklärung abändern und zu Ihren Gunsten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dies ist notwendig, da die vorformulierten Erklärungen meist zu weitgehend sind und Sie daher benachteiligt werden.

Dann muss natürlich ermittelt werden, in welchem Umfang Sie haften. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Als Täter haften Sie vollumfänglich, wohingegen Sie als Störer keinen Schadensersatz zu zahlen haben. In welcher Höhe Sie genau haften, ist nur durch die Abwägung aller Umstände Ihres Einzelfalls zu ermitteln.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Anwälte Waldorf Frommerwegen illegalem Tauschbörsenangebot über den Internetanschluss der Fernsehserie "Arrow" erhalten haben, sollten Sie uns Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling kontaktieren. Wir sind mit Anwälten in Berlin und Hamburg überregional tätig und bieten Ihnen die Möglichkeit an, dass Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall schildern und von uns sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Rufen Sie uns dafür unter der Rufnummer: 030/206 269 24 und 040/ 822 43 696 an.

 

Bewahren Sie Ruhe -! Nicht voreilig unterschreiben! Nicht voreilig zahlen!

  1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!
  2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!
  3. Beachten Sie die Frist!
 

Auf unserer Internetseite www.Abmahnung-Hilfe.Info finden Sie viele hilfreiche Informationen wie Sie sich bei Abmahnungen verhalten sollen.

Bewahren Sie Ruhe - und nehmen Sie Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahr, bevor Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigiert werden können.

Wir verteidigen Filesharing-Abgemahnte bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service. Die Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung ist kostenlos.

Scharfenberg & Hämmerling Rechtsanwälte in Partnerschaft

Berlin/Hamburg

Rechtsanwältin Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Tel.: 030/ 206 269 24

Fax: 030/ 206 269 23

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

www.Abmahnung-Hilfe.Info

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen US-Serie Bones für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab

Hatchet III Abmahnung von Waldorf Frommer i. A. v. Tiberius Film GmbH