Redtube-Abmahnungen: Staatsanwaltschaft geht gegen Daniel Sebastian vor

Redtube-Abmahnungen: Staatsanwaltschaft geht gegen Daniel Sebastian vor
09.01.2015749 Mal gelesen
Die Abmahnwelle im Redtube-Fall wegen Pornostreamings im Auftrage von dem Rechteinhaber “The Archive AG” schlägt immer höhere Wellen. Nachdem Rechtsanwalt Urmann seine Zulassung verloren hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft anscheinend auch gegen einen weiteren Abmahnanwalt. Es handelt sich um Rechtsanwalt Daniel Sebastian.

Hintergrund: Filesharing-Auskunftsersuchen mit falschen Angaben

Bekanntlich hatte das Landgericht Köln zahlreiche Auskunftsersuchen nach § 101 UrhG insbesondere der Kanzlei Urmann & Collegen (U/C) ohne nähere Prüfung durchgewunken und rechtswidrig die persönlichen Daten von Abgemahnten herausgeben. Grund dafür war die unzutreffende Angabe, dass über die geloggten IP-Adressen angeblich urheberrechtlich geschützte Dateien illegal zum Download angeboten und demzufolge eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen worden sei. Dies wird durch ein frisiertes Gutachten belegt, in dem ebenfalls die Bezeichnung "Download" verwendet wird. Nachträglich stellte sich dann aufgrund von einigen eingelegten Beschwerden heraus, dass von den abgemahnten Nutzern lediglich Porno-Dateien gestreamt worden sind. Da rechtlich zweifelhaft ist, ob Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellt, hat das Landgericht Köln in einigen Verfahren - wie etwa Az. 209 O 188/13 - der Beschwerde stattgegeben, weil die Voraussetzungen für eine Auskunftserteilung nicht vorgelegen haben.

Daniel Sebastian: Kanzleiräume durchsucht

Einige Auskunftsersuchen sind auch von dem Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian beim Landgericht Köln eingereicht. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft laut chip.de, inwieweit er unzutreffende Angaben vor Gericht gemacht hat, um auf illegale Weise an die Daten der Nutzer zu kommen. In diesem Zusammenhang soll die Kanzlei von Daniel Sebastian durchsucht worden sein. In diesem Beitrag wird auf einen Bericht unter welt.de verwiesen.

Fazit:

Der Redtube-Fall zeigt, dass Filesharing-Abmahnungen längst nicht immer berechtigt sind. Immer wieder kommt es vor, dass Gerichte vorschnell dem Auskunftsersuchen stattgeben und die Nutzer dadurch unnötig in die Fänge der Abmahnindustrie geraten. Abgemahnte sollten daher nicht in Panik verfallen und sich am besten von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wer wegen Streaming eine Abmahnung erhält, hat möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz.

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