Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Warner Bros. – „Supernatural“

Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Warner Bros. – „Supernatural“
16.07.2014361 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an der TV- Serie "Supernatural" ab.

Den Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen Folgen der TV- Serie "Supernatural" innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen illegal zur Verfügung gestellt zu haben. Aufgrund des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben, einen Schadensersatz zu zahlen sowie die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird dem Betroffenen weitergehend angeboten gegen die Zahlung eines Abgeltungsbetrages die Angelegenheit als erledigt anzusehen.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer vor?

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an Folgen der TV- Serie "Supernatural" wurden sollten Sie unbedingt folgende Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Fristen bewahren!

 Bezüglich der Zahlungsaufforderung sollten Sie beachten, dass durch eine voreilige Zahlung gegebenenfalls Zurückweisungsmöglichkeiten zu Nichte gemacht werden. Die Höhe des zu zahlenden Betrages kann insbesondere durch die unterschiedlichen Haftungsvarianten beeinflusst werden. So kann regelmäßig nur gegen denjenigen ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, der die Urheberrechtsverletzung an den Folgen der TV- Serie "Supernatural" als Täter veranlasst hat. Gegen einen sogenannten Störer kann jedoch nur die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten weiter rechtlich verfolgt werden.

Die Haftung ist immer Einzelfall abhängig. Der von ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt wird dies regelmäßig rechtlich begutachten und Ihnen dann gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Aber auch wenn die Zahlung zumindest anteilig zurückgewiesen kann, so besteht weiterhin der Unterlassungsanspruch gegen Sie.

Um diesen gerecht zu werden, kann unter Umständen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung notwenige sein. Mit dieser verpflichtet sich der wegen einer Urheberrechtsverletzung an Folgen der TV-Serie "Supernatural" Abgemahnte weiter Rechtsverletzungen in Zukunft zu unterlassen.

Die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte hingegen nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung abgegeben werden. Meist ist diese für die Abgemahnten nachteilige und kann daher weitreichende negativen Folgen für diese haben. Unter Umständen enthält diese eine vollständige Anerkennung der von der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochenen Forderungen auch wurde unter Umständen eine überhöhte Vertragsstrafe im Falle einer Zuwiderhandlung festgelegt worden sein. Zu beachten ist jedoch, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung meist ein Leben lang gültig ist und demnach auch in der Zukunft zu weitergehenden kostspieligen Verfahren/Strafen führen kann.

Legen Sie dieser daher vor Abgabe und innerhalb der von der Kanzlei Waldorf Frommer gesetzten Frist einem fachkundigen Rechtsanwalt zu rechtlichen Überprüfung vor. Dieser kann diese dann zu Ihrem Vorteil "modifizieren".

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 / 965 35 853 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!