Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – „Devil´s Due – Teufelsbrut“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – „Devil´s Due – Teufelsbrut“
27.05.2014316 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde jüngst von der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an den Film „Devil´s Due – Teufelsbrut“ abzumahnen.

Was möchte Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommerfordert im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen dazu auf, eine Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Der geforderte Geldbetrag enthält die Schadensersatzkosten (600,00 Euro) und die Rechtsanwaltsgebühren (215,00 Euro).

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Laut dem Abmahnschreiben soll der Anschlussinhaber den Horrorfilm "Devil´s Due - Teufelsbrut" innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie BitTorrent oder eDonkey, anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Viele der Adressaten einer solchen Abmahnung können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Bei solchen Internet-Tauschbörsen ist jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte automatisch zur Verfügung gestellt werden. So wird das abgemahnte Werk öffentlich zugänglich gemacht, ohne dass der Urheber bzw. Rechteinhaber seine Einwilligung dazu erteilt hat.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn Ihnen eine Abmahnung zugekommen ist, sollten Sie Ruhe bewahren und einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihnen bei der Prüfung der Abmahnung behilflich sein und Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Wir raten davon ab, Kontakt mit der gegnerischen Kanzlei aufzunehmen. Auch nicht telefonisch! Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann nämlich jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden. Zudem ist es möglich, dass man versuchen wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Des Weiteren sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige juristische Prüfung abgeben. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu Gunsten der Gegenseite formuliert und daher für Sie nachteilhaft. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de bei der Abfassung einer für Sie möglichst vorteilhaften Unterlassungserklärung.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Es besteht die tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Dies ist aber nicht zwingend der Fall. Insbesondere wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben und den Internetanschluss nutzen, ist es möglich, dass Sie gar nicht oder nur begrenzt haften. Wenn beispielsweise Ihr minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat, haften Sie grundsätzlich "nur" als sogenannter Störer. Als Störer muss kein Schadensersatz geleistet werden. Sofern Sie nachweisen können, dass Sie Ihren Aufklärungs- und Überwachungspflichten nachgekommen sind, ist auch eine Haftungsbefreiung möglich.

Die Störerhaftung für volljährige Familienmitgliedern wurde von dem Bundesgerichtshof in einem Urteil vom Januar 2014 stark begrenzt: http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films "Devil´s Due - Teufelsbrut" erhalten haben, sollten Sie das von uns angebotene kostenlose Erstgespräch nutzen. Unsere Telefonnummer, unter der Sie uns sieben Tage die Woche erreichen können, lautet: 030 965 35 855. Wir

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!