Redtube: AG Potsdam stuft Pornostreaming Abmahnungen als rechtswidrig ein

Abmahnung Filesharing
14.04.2014718 Mal gelesen
Die Abmahnwelle der Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) im Redtube-Fall wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung der Nutzer könnte sich immer mehr als Eigentor herausstellen. Kürzlich hat das Amtsgericht Potsdam entschieden, dass die Nutzer nicht hätten abgemahnt werden dürfen.

Dies ergibt sich aus einem Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Alexander Hufendiek. Dieser vertritt ebenfalls mehrere Redtube-Nutzer, die durch die Kanzlei U C im Auftrage von der The Archive AG abgemahnt worden sind. Demzufolge hat das Amtsgericht Potsdam am 09.04.2014 ein Versäumnisurteil erlassen, weil weder einer der U C Anwälte als Prozessbevollmächtigte noch der angebliche Rechteinhaber selbst vor Gericht erschienen waren. Während der mündlichen Verhandlung soll das Gericht die ausgesprochenen Abmahnungen ausdrücklich für unrechtmäßig erachtet haben. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

RA Christian Solmecke mit einer ersten Einschätzung: "Die Entscheidung des Amtsgerichtes Potsdam ist ein weiterer wichtiger Hinweis dafür, dass die Redtube Nutzer nicht wegen der angeklickten Pornofilme hätten abgemahnt werden dürfen. Eine Abmahnkanzlei darf die persönlichen Daten der Nutzer im Wege des gerichtlichen Auskunftsverfahrens nur dann erhalten, wenn diese eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen haben. Davon konnte im Fall Redtube jedoch nicht die Rede sein, weil es sich beim bloßen Anschauen der Videos im Wege des Streamings gerade nicht um das urheberrechtswidrige Verbreiten von Dateien übers Internet handelt. Aus diesem Grunde hat auch bereits das Landgericht Köln mehrere bereits ergangene Auskunftsbeschlüsse am 24.01.2014 wieder aufgehoben (Az. 209 O 188/13).

Die Abgemahnten haben meiner Ansicht nach gute Chancen einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Kanzlei U C geltend zu machen."

 

Redtube-Nutzer können gegen U C Anspruch auf Schadensersatz haben

 

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