Inkasso-Schreiben von Debcon: Was ist zu tun?

Inkasso-Schreiben von Debcon: Was ist zu tun?
19.03.2014932 Mal gelesen
Die Firma Debcon GmbH aus Witten wirbt auf Ihrer Internetseite mit Inkassotätgkeit und dem Slogan: "Debcon geht dahin, wo es weh tut, ohne Gläubiger und Schuldner mit Schmerzen zurückzulassen". Starke Worte!

Schwerpunkt dieses Unternehmens ist die Inkassotätigkeit für Abmahnkanzleien. Beispielsweise ist die Firma Debcon für folgende Kanzleien und Rechteinhaber tätig:

  • Negele, Zimmel, Greuter, Beller
  • U C Rechtsanwälte aus Regensburg
  • MIG Film GmbH
  • Silwa Filmvertrieb AG
  • und andere.

Rechtsanwalt Sebastian Wulf lässt über die Debcon Mahnbescheide beantragen. dabei handelt es sich um ursprüngliche Forderungen der Kanzlei Baek-Law.

Die Firma Debcon versteht sich als "Bindeglied zwischen Gläubigern und Schuldnern, um wirtschaftlich optimale Ergebnisse zu erzielen." ?!

Debcon-Forderung berechtigt?

Wenn Sie ein Inkassoschreiben von Debcon bekommen haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob es bereits von dem Rechteinhaber oder der abmahnenden Kanzlei vorherigen Schriftverkehr gibt. Zuerst ist zu klären, ob die geltend gemachten Ansprüche zu Recht erhoben werden. Erst dann kann beurteilt werden, wie mit den Inkassoforderungen weiter umgegangen werden soll.

"Widerspruch" hilft nicht

"Widerspruch" einzulegen, ist rechtlich nicht hilfreich. Solche "Widersprüche" sind juristisch wirkungslos und beeindrucken Debcon auch nicht.

Ein Inkassoschreiben ist noch kein gerichtliches Mahnverfahren und kein Mahnbescheid. Gegen einen Mahnbescheid kann und sollte Widerspruch eingelegt werden, gegen einfache Schreiben nicht.

Keine direkte Zwangsvollstreckung möglich

Auf Basis eines außergerichtlichen Inkassoschreibens können keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Viele Anschlussinhaber, die solche Schreiben bekommen haben, rufen uns mit genau dieser Besorgnis an. Für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist es notwendig, dass ein gerichtlicher Titel vorliegt. Ein solcher gerichtlicher Titel kann beispielsweise über ein gerichtliches Mahnverfahren erwirkt werden.

Dann muss Debcon erst einen Mahnbescheid beantragen, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Wird kein Widerspruch eingelegt, hat Debcon die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Erst mit dem Vollstreckungsbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann, liegt überhaupt ein gerichtlicher Titel vor, der zur Zwangsvollstreckung berechtigt.

Unser Rat

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Schreiben der Firma Debcon anwaltlich beraten zu lassen, um die richtigen nächsten Schritte einzuleiten. Nutzen Sie eine unsere Hotline unter 0800/1004104. Wir beraten bundesweit und unterstützen Sie, bei der Abwehr der Forderungender Firma Debcon.