Neue Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 25.02.2014 an den Musikwerken „Family of the Year“ – Hero; Stromae – Papaoutai, Martin Garrix – Animals, Klingande- Jubel“

Neue Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 25.02.2014 an den Musikwerken „Family of the Year“ – Hero; Stromae – Papaoutai, Martin Garrix – Animals, Klingande- Jubel“
27.02.2014551 Mal gelesen
Uns wurde eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 25.02.2014 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Streitgegenstand:

Gegenstand der Abmahnung sind die Musikwerke "Family of the Year" - Hero; Stromae - Papaoutai, Martin Garrix - Animals, Klingande- Jubel", an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat.

Vorgeworfen wird das illegale Anbieten der oben genannten Werke im Rahmen der Internettauschbörse "Bittorrent".

Kostenforderung:

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Schadensersatzbetrag in Höhe von insgesamt 2184, 80 € gefordert. Dieser unterteilt sich in Anwaltskosten in Höhe von 984, 80 € sowie Schadensersatz in Höhe von 1200, 00 €.

Entscheidend ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Vorsicht!

Die Titel befinden sich auf dem Musiksampler Bravohits 83. Da sich naturgemäß auf dem Muisksampler weitere Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber.

 

Folgeabmahngefahr?

In vielen Fällen kommt es sodann dazu, dass die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten wird.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen. Wir haben in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass diese Verteidigungsstrategie sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Mandantschaft am besten eignet.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 
  • Fristen notieren und einhalten

  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten

  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge

  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere Tausend Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!