Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Inside Llewyn Davis“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Inside Llewyn Davis“
06.02.2014243 Mal gelesen
Waldorf Frommer mahnt momentan Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Inside Llewyn Davis“ ab.

Der Vorwurf bezieht sich darauf, dass der Adressat den US-amerikanischen Film innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zur Verfügung gestellt haben soll.

Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Der Rechteinhaber beauftragt regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung ein bestimmtes Verhalten, im Falle des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, künftig zu unterlassen. Sie stellt zugleich ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Zentrale Forderung der Abmahnung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten; im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Häufig wird auch die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind.

Vorliegend fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Wie reagiere ich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, sollten Sie keinesfalls in Panik verfallen. Es stellt keine Lösung dar die gegnerische Seite zu kontaktieren oder den geforderten Betrag zu zahlen. Im Gegenteil: durch solche voreiligen Handlungen verbauen Sie sich nur selbst die Verteidigungsmöglichkeiten. Deshalb raten wir Ihnen dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche übernehmen kann. Des Weiteren sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung abändern lassen. Diese ist regelmäßig viel zu weitgehend und beschränkt sich nicht auf die notwendigen Angaben. Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen aber auch bei der Modifizierung der Unterlassungserklärung behilflich sein. Von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung ist abzuraten. Diese Vorlagen sind häufig von juristischen Laien verfasst und enthalten deshalb Ungenauigkeiten, welche die Unterlassungserklärung in einem gerichtlichen Verfahren völlig wertlos machen können.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen.

Häufig unterlaufen schon bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler. Falls Sie sich sicher sind, dass weder Sie noch ein Dritter, der Zugang zu Ihrem Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, liegt hier ein möglicher Ansatzpunkt. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung zur IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Aber auch wenn die Zuordnung der IP-Adresse korrekt war, kann ein möglicher Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung vorliegen. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der sogenannten Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer nur für die Rechtsanwaltskosten und nicht für den Schadensersatz aufkommen. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Es kann aber auch ein Haftungsausschluss in Betracht kommen. Die Störerhaftung wurde jüngst vom Bundesgerichtshof nochmals eingeschränkt.

Was in Ihrem Fall für eine Haftung in Betracht kommt, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wenn auch Sie Post von Waldorf Frommer wegen unerlaubter Verwertung des Films "Inside Llewyn Davis" erhalten haben, sollten Sie sich bei uns melden. Unter der Telefonnummer: 030 96535-855 können Sie mit uns ein erstes kostenloses Erstgespräch führen und erhalten sofort eine erste anwaltliche Einschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!