Abmahnung durch Waldorf Frommer - "Taffe Mädels"

Abmahnung durch Waldorf Frommer - "Taffe Mädels"
03.01.2014276 Mal gelesen
Jüngst hat die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Anschlussinhaber wegen unerlaubter Verwertung des Filmwerks "Taffe Mädels" abzumahnen.

Die Betroffenen sollen die US-amerikanische Filmkomödie "Taffe Mädels" innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerkes (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Dazu ist zu sagen, dass schon durch einmaliges Herunterladen einer Datei von solch einer Internet-Tauschbörse den anderen Usern derselbigen automatisch der Zugriff auf die Inhalte des eigenen Rechners erlaubt wird.

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung von dem Anschlussinhaber in dem Abmahnschreiben dreierlei:

  1. die dauerhafte und unverzügliche Löschung des abgemahnten Werkes,
  2. die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro und
  3. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Der geforderte Vergleichsbetrag setzt sich aus den Kosten für den Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Was tue ich, wenn auch ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Ihnen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zugekommen ist, sollten Sie zuallererst Ruhe bewahren und keinesfalls übereilte Handlungen vornehmen. Solche könnten dazu führen, dass Sie sich alle Ihre Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden.

Vielmehr sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren und diesem Ihren persönlichen Fall schildern. Der Rechtsanwalt wird sodann die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und kann Ihnen sagen, ob die Forderung möglicherweise überhöht ist.

Des Weiteren sollten Sie von der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite absehen.

Sollte ich die Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne rechtliche Prüfung unterschrieben werden. Sie enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist deshalb für Sie nachteilig:

  • ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten gegen Sie verwendet werden kann
  • die Verpflichtung zur Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Um diese Nachteile auszuschließen, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Anwalt abändern lassen. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränken. Wir raten Ihnen davon ab, ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Diese Vorlagen sind häufig unvollständig und können daher vor Gericht wertlos sein.

Warum es nicht reicht bloß eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nicht weiter gegen die Abmahnung vorzugehen, erfahren Sie hier: http://www.abmahnhelfer.de/modifizierte-unterlassungserklarung-reicht-das-nicht-aus.

Weiterhin muss geprüft werden, ob in Ihrem Fall eine Täter- oder Störerhaftung vorliegt oder ob sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht kommt. Die genauen Voraussetzungen hängen von dem konkreten Einzelfall ab.

Falls auch Ihnen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Taffe Mädels" zugekommen ist, melden Sie sich unter der kostenlosen Telefonnummer: 030 96535-855 und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Formular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!