Abmahnung - Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen fehlerhafter AGB

Abmahnung - Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen fehlerhafter AGB
12.11.2013213 Mal gelesen
Vom Verbraucherschutzverein abgemahnt worden? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Erneut erreicht uns eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. Der Verein ist seit Jahren aktiv und versendet fleißig Abmahnungen wegen fehlerhafter allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nach eigenen Angaben sieht der Verbraucherschutzverein seine Aufgabe darin, Verbraucher zu informieren und zu beraten. Bekannter ist der Verbraucherschutzverein aber wohl durch seine Abmahntätigkeit.

In der uns aktuelle vorliegenden Abmahnung geht es um AGB Klauseln zu Nebenabreden, dem Rückgaberecht, dem Gefahrübergang, zur Gewährleistung und zum Gerichtsstand.

Inhaltlich ist die Abmahnung nach unserer Einschätzung nicht zu beanstanden. Dennoch raten wir zur Vorsicht. Viele Abgemahnte neigen dazu einfach die Unterlassungserklärung abzugeben und den Betrag in Höhe von 232,50 € einfach zu überweisen.

Hierbei sollte bedacht werden, dass eine Unterlassungserklärung ein Leben lang gilt! Bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung können Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro fällig werden. Es sollte daher gründlich überlegt werden ob und welchem Umfang eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll.

Auch muss sichergestellt werden, dass mit Abgabe der Unterlassungserklärung auch abgestellt ist! Wir raten daher dringend die Abmahnung durch einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen.

Gerne helfen natürlich auch wir Ihnen! Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus mehr als 4.000 Abmahnungen und hat schon zahlreiche Onlineshops rechtssicher gemacht.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dr-schenk.net

Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net