Neue Abmahnung der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH - Verstöße gegen das Elektrogesetz

Neue Abmahnung der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH - Verstöße gegen das Elektrogesetz
12.11.2013224 Mal gelesen
Ihnen wird ein Verstoß gegen das elektrogesetz vorgeworfen? wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk!

Erneut erreicht uns eine Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH aus München. Beanstandet werden in der Abmahnung verschiedene Verstöße gegen das Elektrogesetz(ElektroG).Vertreten wird das Unternehmen durch die Kanzlei Loschelder Leisenberg aus München.

Bei der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH handelt es sich nach eigenen Angaben um ein Gemeinschaftsunternehmen der führenden Hersteller von Beleuchtungskörpern. Für die Hersteller und Importeure, die sich diesem Unternehmen angeschlossen haben, organisiert diese eine bundesweite, einheitliche Produktrücknahme.

Konkret wird in der Abmahnung beanstandet, dass Beleuchtungskörper im Sinne des Elektrogesetzes in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, ohne dass auf den Beleuchtungskörpern eine bei der Stiftung EAR ordnungsgemäß registrierte Marke aufgebracht ist.

Ebenso wird beanstandet, dass Beleuchtungskörper in Deutschland angeboten und/oder verkauft werden, ohne dass eine dauerhafte Kennzeichnung nach § 7 Elektrogesetz enthalten ist, die den Hersteller und/oder Importeur eindeutig identifizieren lassen.

Gefordert werden in der Abmahnung eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie Auskunft darüber von welchem oder welchen Unternehmen die streitgegenständlichen Beleuchtungskörper bezogen wurden.

In der Abmahnung selbst werden keine Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Dies heißt aber nicht, dass diese nicht zu zahlen sind! Diese werden erst in einem zweiten Schreiben beziffert. Insgesamt wird ein Schadenersatz in Höhe von über 3.000 € gefordert!

Wir raten in jedem Fall einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen.

Die Vorschriften zur Kennzeichnung von Beleuchtungsmittel sind komplex und nicht ganz einfach. Auch gelten seit dem 01.09.2013 verschärfte Regelungen.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen gerne. Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus mehr als 4.000 Abmahnungen!

Mehr Infos unter www.dr-schenk.net

Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net