Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von Clone CD, Smart Ripper etc. durch Waldorf Rechtsanwälte im Jahr 2004: Mahnbescheid erhalten?

Abmahnung Filesharing
30.07.2009 1697 Mal gelesen

Im Jahre 2004 hat die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte hunderte Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschickt, wenn diese bspw. auf ihren Seiten Links zu Programmen veröffentlicht hatten, mittels derer man den Kopierschutz von Datenträgern umgehen konnte. Der Vorwurf lautete dann "Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen" und war verbunden mit der Aufforderung die "notwendigen" Anwaltskosten in Höhe von 1623,80 € oder mehr zu zahlen.

Nach dem üblichen, außergerichtlichen Schriftverkehr passierte lange Zeit nichts mehr. Mit Jahreswechsel erhielten dann einige, der damals Abgemahnten nun einen Mahnbescheid des Amtsgerichts München oder Coburg.

Betroffene sollten sich davon nicht beeindrucken lassen! Die Einleitung des Mahnverfahrens ist neben der Erhebung einer Klage die einzige Möglichkeit für die Waldorf Rechtsanwälte, den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Aus diesem Grunde wird das kostengünstige Mahnverfahren eingeleitet, das die Zahlungsunwilligen endgültig zur Zahlung bewegen soll.

In jedem Fall sollte eine fristgemäße Reaktion erfolgen, da anderenfalls ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird mittels dessen die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann.

RA K.Gulden, LL.M.

(Medienrecht)

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