Aktuelle Film-Abmahnungen von Waldorf Frommer: Wie reagieren?

Abmahnung Filesharing
20.11.2012615 Mal gelesen
Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt aktuell die Kanzlei Waldorf Frommer zahlreiche Abmahnungen verschicken. Vorgeworfen wird den Empfängern die Verletzung von Urheberrechten an zahlreichen Filmen. Was ist zu empfehlen?

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit umfangreich im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft ab.
Den Empfängern der Abmahnschreiben, die hier aktuell täglich eingehen, wird vorgeworfen, einen oder mehrere Filme unerlaubt über Internettauschbörsen weiterverbreitet bzw. öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Damit seien die urheberrechtlich geschützten Nutzungs- und Verwertungsrechte der Tele München GmbH verletzt worden.

Insbesondere folgende Filme sind derzeit häufig Gegenstand einer Abmahnung durch Waldorf Frommer:

  • Looper
  • Killer Elite
  • Lachsfischen im Jemen
  • The Cold Light of Day
  • Melancholia
  • Magic Mike
  • Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 1
  • Eclipse - Biss zum Abendrot
  • New Moon - Biss zur Mittagsstunde
  • Twilight - Biss zum Morgengrauen

Diese Liste ist aber nicht abschließend, es kommen regelmäßig neue Filme dazu.

Gefordert wird jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, bei zukünftigen weiteren Verstößen eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen.

Außerdem sollen die Anwaltskosten und Schadensersatz gezahlt werden. Die Forderungen variieren dabei von 956 EUR für einen einzelnen Film, 1.566 EUR für zwei Filme oder sogar 1.878 EUR für die unerlaubte Zugänglichmachung von vier Filmen.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann ratsam sein, jedoch sollten Betroffene die den Abmahnungen beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, sondern zunächst eine anwaltliche Beratung einholen. Die Unterlassungserklärung sollte von einem Experten abgeändert werden, andernfalls drohen Rechtsnachteile.

Eine anwaltliche Beratung wird zudem ergeben, ob ein Abgemahnter im Lichte der aktuellen Rechtsprechung überhaupt zur Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz herangezogen werden kann. Die Rechtsprechung hat gerade in letzter Zeit in verschiedenen Fällen eine Haftung von Abgemahnten abgelehnt - z.B. bei Beteiligung minderjähriger Kinder an der vorgeworfenen Rechtsverletzung.

Hier kommt es indes auf die jeweiligen Einzelumstände an, die immer geprüft werden sollten. Keinesfalls sollten Betroffene daher ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt für Urheberrecht die Forderungen zahlen, um Ruhe zu haben. Oft dauert es dann nämlich auch nicht lange, bis die nächste Abmahnung ins Haus flattert und die nächste Abmahnkanzlei die Hand aufhält.
Eine anwaltliche Beratung durch einen Fachmann hilft viel Geld zu sparen und muss nicht teuer sein: Denn natürlich sollen Betroffene nicht drauf zahlen.

Eine kostenlose Ersteinschätzung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen erhalten Sie telefonisch unter 0221 801 37193 oder unter 0800 365 7324 (Freecall). Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie mich auf dem Notfall-Handy unter 0170 3800092.

Bitte beachten Sie: Kosten entstehen erst mit meiner ausdrücklichen Beauftragung!

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Verhalten bei Abmahnungen.