Abmahnung Waldorf Frommer für Sony Music Entertainment Germany GmbH für Westlife “Greatest Hits”

Abmahnung Filesharing
19.08.2012410 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von Sony Music Entertainment Germany GmbH für die Musikgruppe Westlife, deren neuestes Album “Greatest Hits” wegen des Vorwurfs des illegalen Down-/Uploads in sog. Internettauschbörsen und damit verbundenen Urheberrechtsverletzung ab.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, verfallen Sie nicht in Panik!

In der Regel wird man Ihnen gegenüber Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten geltend machen.

Dabei sind die Zahlungsansprüche ganz erheblich. Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verlangt in der Regel Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten von € 956,00.

Wir können nur dringend empfehlen, die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben und auch keine Zahlungen vorzunehmen. Es ist nicht immer automatisch rechtens, dass man Ihnen eine Abmahnung zusendet. Auch wenn diese mit sehr Rechtssprechung geschmückt ist, so betrifft der urheberrechtliche Anspruch auch von Sony Music Entertainment Germany GmbH jedes Mal nur den konkreten Einzelfall. Der BGH hat gerade jetzt kürzlich im April mit Beschluss vom 19.04.2012, Aktenzeichen: I ZB80/1, entschieden, dass in Filesharing-Fällen im Normalfall ohne weiteres ein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch gegen den vermeintlichen Anschlussinhaber der ermittelten IP-Adresse besteht.

Diese Rechtssprechung ist neu und bedeutsam für sämtliche Filesharing-Fälle.

Vor Jahren war hier noch die Einleitung eines Strafverfahrens und die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft erforderlich. Der Staatsanwaltschaft gegenüber musste dann der Provider Auskunft erteilen. Mittlerweile sind sich die Experten einig, dass sich der Auskunftsanspruch direkt aus dem UrhG ergibt. Bisher war allerdings die Dringlichkeit der Urheberrechtsverletzung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Provider tatsächlich Auskunft erteilen musste.

Dies ist durch die neueste BGH-Entscheidung aufgeweicht. Heutzutage ist praktisch der Provider immer verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Dennoch verfallen Sie nicht in Panik!

Wenden Sie sich nicht an die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer, sondern an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht, der auf Ihrer Seite ist.

Wir stehen hierfür gerne zur Verfügung und empfehlen Ihnen unseren Rat. Schicken Sie uns eine E-Mail: info@schaeferundschaefer.de oder rufen Sie uns auch gerne an.(Tel.: 089/535135)

Georg Schäfer Rechtsanwalt