In dem Mahnbescheid, der der Anwaltskanzlei Wienen nun zur Bearbeitung vorliegt, sind Herr Alexander Komlew und Herr Christian Königseder Antragsteller, Prozessbevollmächtigte ist die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte zunächst eine Abmahnung verschickt. Der Vorwurf darin war das angebliche illegale Herunterladen und widerrechtlich weltweite Anbieten zum Download des urheberrechtlich geschützten Musikwerks "Monrose - Like a Lady".
Der Abgemahnte hatte sich zwar anwaltlich nicht vertreten lassen, aber eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, die auch angenommen worden war. Nun macht der Antragsteller 150,00 Euro für die angebliche unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers und 628,40 Euro Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar geltend. Die Summe aus diesen beiden Posten zuzüglich Kosten und Zinsen beträgt 960,89 Euro.
Mahnbescheid erhalten - was nun?
Seit einigen Monaten fragen verstärkt Abgemahnte aus verschiedenen Bundesländern bei der Anwaltskanzlei Wienen an, die sich bisher gar nicht anwaltlich haben vertreten lassen, und die jetzt einen Mahnbescheid erhalten haben.
Sollten Sie persönlich einen Mahnbescheid erhalten haben, empfiehlt es sich, die Rechtslage im Einzelfall sofort anwaltlich prüfen lassen. Wichtig ist, die Fristen zu wahren.
Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Deshalb ist es sinnvoll, diese anwaltlich prüfen zu lassen und sich über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens zu informieren. Gegen die in einem Mahnbescheid geltend gemachten Ansprüche kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch erhoben werden. Wenn kein Widerspruch erhoben wird, kann der Antragsteller nach Ablauf von zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt seit Jahren Abgemahnte in Filesharing-Sachen in Berlin und bundesweit.
Aktuelle Filesharing-Rechtsprechung finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei.
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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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