Abmahnung Filesharing, Mahnbescheid Rainer Haas & Kollegen i.A.d. Kalypso Media GmbH, Amtsgericht Mayen

Abmahnung Filesharing
22.06.20121491 Mal gelesen
Die Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat einen Mahnbescheid vor dem Amtsgericht Mayen im Auftrag der Kalypso Media GmbH beantragt. Es geht um Schadensersatzforderungen der Kalypso Media GmbH aus angeblicher Urheberrechtsverletzung.

Zunächst hatten die Schutt, Waetke Rechtsanwälte im Auftrag der Kalypso Media GmbH abgemahnt. Den Mahnbescheid hat dann die Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Amtsgericht Mayen beantragt.

Sollten Sie persönlich einen Mahnbescheid erhalten haben, empfiehlt es sich, die Rechtslage im Einzelfall sofort anwaltlich prüfen lassen. Wichtig ist, die Fristen zu wahren.

Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Deshalb ist es sinnvoll, diese anwaltlich prüfen zu lassen und sich über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens zu informieren. Gegen die in einem Mahnbescheid geltend gemachten Ansprüche kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch erhoben werden. Wenn kein Widerspruch erhoben wird, kann der Antragsteller nach Ablauf von zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt seit Jahren Abgemahnte in Filesharing-Sachen. Aktuelle Filesharing-Rechtsprechung finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei.

Gerne können Sie sich unverbindlich an folgendeTelefonnummer der Kanzlei Wienen wenden: Tel. 030 / 390 398 80

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
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