Abmahnung Filesharing, Mahnbescheid Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft i.A.d. Geto Gold Musikverlag GbR, Amtsgericht Wedding

Abmahnung Filesharing
21.06.2012733 Mal gelesen
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg beantragt Mahnbescheide vor dem Amtsgericht Wedding, wenn Abgemahnte nach einer außergerichtlichen Abmahnung Forderungen nicht erfüllen.

Derzeit fragen verstärkt Abgemahnte bei der Anwaltskanzlei Wienen an, die sich bisher gar nicht anwaltlich haben vertreten lassen, und die einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding, zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg, erhielten.

In den Mahnbescheiden, die der Anwaltskanzlei Wienen nun zur Bearbeitung vorliegen, ist die Geto Gold Musikverlag GbR Antragstellerin, Prozessbevollmächtigte ist die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sollten Sie persönlich einen Mahnbescheid erhalten haben, empfiehlt es sich, die Rechtslage im Einzelfall sofort anwaltlich prüfen lassen. Denn wer nicht nur die außergerichtliche Abmahnung, sondern auch einen Mahnbescheid ignoriert, der riskiert ein teures Gerichtsverfahren. Wichtig ist, die Fristen zu wahren.

Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Deshalb ist es sinnvoll, diese anwaltlich prüfen zu lassen und sich über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens zu informieren. Gegen die in einem Mahnbescheid geltend gemachten Ansprüche kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch erhoben werden. Wenn kein Widerspruch erhoben wird, kann der Antragsteller nach Ablauf von zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt seit Jahren Abgemahnte in Filesharing-Sachen. Aktuelle Filesharing-Rechtsprechung finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei.

Gerne können Sie sich unverbindlich an folgendeTelefonnummer der Kanzlei wenden: Tel. 030 / 390 398 80

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
www.Filesharing-Klage.de
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