Abmahnung Waldorf und Frommer - Warner Bros. Entertainment GmbH - "Otto's Eleven"

Abmahnung Filesharing
30.01.2012404 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf & Frommer aus München versenden derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf und Frommer aus München mahnt derzeit massenhaft Inhaber von Internetanschlüssen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Den Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, das Filmwerk "Otto's Eleven" über eine Software gezogen und Dritten illegal zum Upload bereitgestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen fordern in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Erklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Klausel zu unterwerfen, die eine hohe Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht (mindestens EUR 5.000,00).

Weiterhin wird die Zahlung von Schadensersatz und die Begleichung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Eur 956,00 sollen die geltend gemachten Schadensersatz- und Erstattungsansprüche indes abgegolten sein.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter unserer kostenlosen Hotline 0800 589 1416 zur Verfügung.

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