Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg wegen AGB-Übernahme

Abmahnung Filesharing
07.10.2011685 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg hat eine neue Einnahmequelle entdeckt: Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Internetanbieter auf ihren Webseiten bereithalten. Diese Textwerke werden ins Visier genommen und Website-Betreiber oder auch Betreiber von Onlineshops bei Booklooker gezielt abgemahnt. Nicht nur Online-Händler, sondern alle, die im Netz gewerblich aktiv sind, müssen jetzt auf der Hut sein.

Die Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen

Hauptvorwurf der Rechtsanwälte Hild & Kollegen ist, dass die wörtliche und textliche Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommen würde und damit das Urheberrecht der beratenden Anwälte verletzt wird, welche die Bedingungen ursprünglich entworfen haben.

So finden Sie in einem solchen Abmahnschriftsatz der Kanzlei Hild & Kollegen u. a. die Begründung, "sämtliche Paragraphen .. (der) AGB "seien "wort- und inhaltsgleich" übernommen worden." "Die . vorgenommenen Änderungen beschränken sich . auf die Anpassung von Name, Anschrift. ."

In dem Schreiben, welches die Übernahme von AGB-Texten abmahnt, findet man weiterhin die Argumentation, dass das Recht aus § 7 UrhG verletzt sei und dass durch die unberechtigte Nutzung der vorbezeichneten AGB gem. § 97 UrhG urheberrechtliche Beseitigungs-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche resultieren würden.

Es wird zudem geltend gemacht, dass es sich bei den AGB, die wortwörtlich übernommen worden sein sollen, um ein umfangreiches Regelwerk handeln würde, welches eine Fülle von Einzelregelungen enthält. Diese seine aufeinander abgestimmt und würden logisch aufeinander aufbauen; außerdem seien sie ihrem Inhalt nach "individuell" und in der "Konzeption auf die Nutzung im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet angepasst".

Mit der Abmahnung verlangen die Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem sollen 800,00 € an Schadensersatz sowie weitere 651,80 € an Anwaltskosten gezahlt werden.

Rechtliche Bewertung

Nun stellt man sich natürlich zu Recht die spontane Frage: Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen tatsächlich urheberrechtlich geschützte Werke? Darf ich mich also nicht mehr der AGB-Vorlagen eines anderen Shopbetreibers bedienen?

Die Antwort muss hier wohl wie so oft lauten: Es kommt drauf an! Sofern einzelne AGB-Klauseln als geistige Schöpfungen von einer gewissen Gestaltungshöhe angesehen werden können, kann ihnen in der Tat urheberrechtlicher Schutz zu Teil werden. Das kann aber nicht für jedwede juristische Formulierung gelten. So sind viele Klauseln im Rahmen von AGB seit jeher juristischer Standard oder entstammen direkten gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. die Widerrufsbelehrung. Hieran besteht folglich ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit, mit der Folge, dass typische juristische Formulierung nicht durch das Urheberrecht monopolisiert werden dürfen. Um insoweit einen Urheberrechtsschutz zu bejahen, muss es sich schon um individuell formulierte Klauseln handeln, die sich aus der großen Masse an Gewährleistungs- und Haftungsklauseln hervorheben. Dies dürfte von Lyrik weitestgehend befreiten juristischen Texten wie eben Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ausnahmsweise der Fall sein.

Fazit

Mitunter kann man sich also durchaus gegen Abmahnungen wie denen der Kanzlei Hild & Kollegen mit guten Argumenten zu Wehr setzen. Dies hängt jedoch jeweils von der Betrachtung des Einzelfalls ab. Sollte danach in der Tat von einer Urheberrechtsverletzung auszugehen sein, kann immer noch eine modifizierte Unterlassungserklärung an Stelle der von den Rechtsanwälten Hild &  Kollegen geforderten, sehr weitgehenden Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zudem ist es fraglich, ob die geltend gemachten Kosten in dieser Höhe wirklich verlangt werden können.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen erhalten haben, kontaktieren Sie uns umgehend. Gerne beraten wir Sie näher dazu, was in Ihrem speziellen Fall zu tun ist.